Hallo zusammen,
wir haben eine sehr spezielle Frage und hoffen, dass jemand hier bereits Erfahrungen damit gemacht hat und uns weiterhelfen kann.
Ein Mitarbeiter von uns, der aus der Türkei stammt und die türkische Staatsangehörigkeit besitzt, hatte bis zum 31.05.2024 eine gültige Aufenthaltserlaubnis. Bereits im März 2024 hat er die Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis beantragt. Als Antwort auf seine Anfrage per Kontaktformular erhielt er folgende Standardmitteilung:
- „Wenn Sie in Ihrer E-Mail die Verlängerung der Gültigkeit Ihres befristeten Aufenthaltstitels (Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte -EU oder D-Visum für einen längerfristigen Aufenthalt) beantragt haben, gilt hiermit Ihr Aufenthalt im Bundesgebiet (mitsamt den Nebenbestimmungen Ihres jetzigen Aufenthaltstitels) bis zur Vorsprache im LEA als rechtmäßig. Das bedeutet, Sie können weiter im bisherigen Umfang arbeiten oder studieren.“
Da sein Personalausweis/Reisepass abgelaufen ist und dieser von der Türkei offenbar nicht verlängert wird, weigert sich das LEA, seine Aufenthaltserlaubnis zu verlängern.
Wir stehen nun vor einem Problem und wissen nicht, wie wir ihm weiterhelfen können. Hat jemand einen Rat oder eine Idee, wie wir ihn unterstützen können?
Liebe Grüße
Cosima