wir haben eine sehr spezielle Frage und hoffen, dass jemand hier bereits Erfahrungen damit gemacht hat und uns weiterhelfen kann.
Ein Mitarbeiter von uns, der aus der Türkei stammt und die türkische Staatsangehörigkeit besitzt, hatte bis zum 31.05.2024 eine gültige Aufenthaltserlaubnis. Bereits im März 2024 hat er die Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis beantragt. Als Antwort auf seine Anfrage per Kontaktformular erhielt er folgende Standardmitteilung:
„Wenn Sie in Ihrer E-Mail die Verlängerung der Gültigkeit Ihres befristeten Aufenthaltstitels (Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte -EU oder D-Visum für einen längerfristigen Aufenthalt) beantragt haben, gilt hiermit Ihr Aufenthalt im Bundesgebiet (mitsamt den Nebenbestimmungen Ihres jetzigen Aufenthaltstitels) bis zur Vorsprache im LEA als rechtmäßig. Das bedeutet, Sie können weiter im bisherigen Umfang arbeiten oder studieren.“
Da sein Personalausweis/Reisepass abgelaufen ist und dieser von der Türkei offenbar nicht verlängert wird, weigert sich das LEA, seine Aufenthaltserlaubnis zu verlängern.
Wir stehen nun vor einem Problem und wissen nicht, wie wir ihm weiterhelfen können. Hat jemand einen Rat oder eine Idee, wie wir ihn unterstützen können?
Liebe Grüße
Cosima
Buchseite 1 / 1
Hallo Cosima,
wir hatten das Problem tatsächlich dieses Jahr mehrmals, dass die Mitarbeiter nicht einmal einen Termin bei der Ausländerbehörde bekommen haben. So pauschal lässt sich leider nicht beantworten, wie ihr da weiterhelfen könnt, da der Umgang mit den Anträgen von jeder Gemeinde/Stadt unterschiedlich gehandhabt wird (ist m. E. auch stark von deren personeller Situation abhängig).
Bei uns gibt es z. B. spezielle “Not”-Termine, wenn der Aufenthalt bereits abgelaufen ist. (Allerdings waren auch da keine zu bekommen und am Ende ist der Mitarbeiter frühmorgens in die Behörde, und hat dann auf diesem Weg einen Termin für den nächsten Tag bekommen.)
Mit Termin war es dann in der Regel kein Problem, eine vorübergehende Fiktionsbescheinigung zu erhalten, die den Aufenthaltstitel als fortbestehend dokumentiert.
Ich hoffe, das hilft ein kleines bisschen weiter.
Liebe Grüße
Stephanie
Moin @Cosima Christian
wir hatten auch schon mehrfach das Problem, dass Aufenthaltstitel abgelaufen sind und bei den Behörden keine Termine möglich waren.
Als AG haben wir hier leider keine Handhabe bzw wir können kaum Einfluss nehmen.
Ich habe trotzdem immer wieder (als AG) bei der zuständigen Behörde angerufen um die Dringlichkeit zu betonen, im Sinne von: Ich hab hier einen Mitarbeiter, der arbeiten WILL und den ich auch beschäftigen WILL aber NICHT DARF, weil keine gültige Arbeitserlaubnis/ Aufenthaltstitel vorliegt.
Je nach Sachbearbeiter funktioniert das schon mal. Aber leider keine Garantie.
Hallo ihr Lieben,
das Thema scheint einige aus der Community zu beschäftigen. Vor einiger Zeit gab es einen ähnlichen Thread:
Gerade deshalb ist der Erfahrungsaustausch hier goldwert! @Merryadoc kannst Du eventuell noch etwas mehr zur “vorübergehenden Fiktionsbescheinigung” erzählen? Vielleicht wäre das etwas @Cosima Christian?
Ich verlinke direkt noch ein paar weitere Mitglieder für den Austausch: @Ruth Elvers@Sabrina Kast@Kalli
Hallo zusammen,
tatsächlich gibt es zur Fiktionsbescheinigung gar nicht viel zu ergänzen. Es ist im Grunde im erwähnten Szenario nur eine offizielle Bescheinigung, dass der Aufenthalt aktuell fortbestehend ist.
Sobald ein neuer Aufenthaltstitel als Karte ausgestellt wird, ist die Bescheinigung hinfällig.
Momentan sind einfach viele Ausländerbehörden personaltechnisch überlastet, so dass die Anträge für neue Aufenthaltstitel eine sehr lange Bearbeitungsdauer haben und nahezu jeder unserer Mitarbeitenden erst einmal eine Fiktionsbescheinigung erhält.
Hallo zusammen,
tatsächlich gibt es zur Fiktionsbescheinigung gar nicht viel zu ergänzen. Es ist im Grunde im erwähnten Szenario nur eine offizielle Bescheinigung, dass der Aufenthalt aktuell fortbestehend ist.
Sobald ein neuer Aufenthaltstitel als Karte ausgestellt wird, ist die Bescheinigung hinfällig.
Momentan sind einfach viele Ausländerbehörden personaltechnisch überlastet, so dass die Anträge für neue Aufenthaltstitel eine sehr lange Bearbeitungsdauer haben und nahezu jeder unserer Mitarbeitenden erst einmal eine Fiktionsbescheinigung erhält.
Das wäre ja auch vollkommen in Ordnung, nur dass es eben meistens nicht einmal diese gibt. Es scheitert ja schon am Termin, der von vielen Behörden Pflichtvoraussetzung für einfach alles zu sein scheint.
Ich persönlich würde begrüßen, wenn insbesondere für schon in Arbeit stehende Menschen ein zügigeres und vor allem digitaleres Verfahren umsetzbar wäre. Wie schon gesagt, Menschen die arbeiten WOLLEN sollte man unterstützen und ihnen nicht bürokratische Steine in den Weg legen.
Personalmangel gibt es überall. Gerade dann sollte man sich überlegen wie man Prozesse einfacher und ggf sogar effizienter gestalten kann anstatt sich darauf “auszuruhen”, dass man eben halt kein Personal hat/findet.
Auf die Gründe für den Personalmangel gehe ich jetzt mal nicht ein.
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