Liebe Community,
der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen verabschiedet. Bis zum 1. August 2022 müssen die Arbeitgeber das neue Gesetz nun umsetzen.
Wohl wichtigster Punkt:
- Arbeitnehmern sind die wesentlichen Arbeitsbedingungen grundsätzlich bei Arbeitsbeginn in schriftlicher Form auszuhändigen – auf Papier, handschriftlich unterzeichnet!
- Die Nichteinhaltung wird mit einem Bußgeld von bis zu EUR 2.000 geahndet.
Überzeugende Gründe für das umfassende und bußgeldbewehrte Schriftformerfordernis wurden im Gesetzgebungsverfahren kaum genannt. Unternehmen haben nur wenig Zeit, sich vorzubereiten.
Weitere Infos: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw19-de-arbeitsbedingungen-eu-891880
Wir stellen unsere Arbeitsverträge aktuell papierlos zu Verfügung und verwenden die Personio Esignatur, wird diese ab dem 1. August für Verträge ungültig?
Mich würde interessieren wie andere Community Mitglieder damit umgehen.
Danke und viele Grüße
Katharina