Liebe Community,
Erstmal vielen Dank für die coole Anregung zur Diskussion @Katharina Irrgang! Das ist ein sehr wichtiges Thema und betrifft ganz viele Mitglieder in der Community.
Um auf die Funktion der e-Signatur in Personio einzugehen:
Unser Produkt-Team weiß darüber Bescheid, sie sprechen auch aktuell mit unserem Legal-Team. Sobald es Neuigkeiten aus den Gesprächen gibt, gebe ich Euch hier ein Update. :)
Ich freue mich über den Austausch zur Vorbereitung dieser Gesetzesänderung.
Mich interessiert dazu:
- Unterschreibt ihr momentan alle Arbeitsverträge wie @Katharina Irrgang mit e-Signatur?
- Nutzt ihr momentan die e-Signatur und versendet zusätzlich manche Verträge per Post?
- Diejenigen, die Verträge per Post versenden, wie ist bei Euch der Prozess?
Liebe Grüße
Lena
Hallo Lena,
danke für die Rückmeldung und es freut mich zu lesen, dass ihr euch bereits damit beschäftigt. Aktuell ist der Prozess bei uns komplett digital und alle Arbeitsverträge werden via e-Signatur unterschrieben. Verträge werden in der Regel nicht ausgedruckt oder versendet.
Falls das in Zukunft nicht mehr möglich ist, müssen wir den Prozess komplett umstellen, daher sind wir sehr an einer einfachen Lösung interessiert.
Viele Grüße
Katharina
meines Erachtens bleibt die zivilrechtliche Wirkung der Arbeitsverträge unverändert, auch wenn diese in elektronischer Form abgeschlossen wurden oder werden, d.h. hier besteht für beide Seiten Rechtssicherheit über das Arbeitsverhältnis.
Aber die neuen Vorschriften sind nunmal schriftlich zu erfüllen. Evtl. sollte man in die Arbeitsverträge sämtliche neuen gesetzlichen Hinweise direkt mit integrieren und einarbeiten und sich dort bestätigen lassen, mit zusätzlicher Signatur/Unterschrift, dass man diese auch in Schriftform ausgehändigt hat und die gesetzlichen Vorschriften eingehalten hat. Dies könnte eine Möglichkeit sein, alles klar dokumentiert zu haben und trotzdem kein Papier zur Einhaltung der Vorschriften produzieren zu müssen.
Zur Rechtssicherheit würde aber auch hier ein “Original in Papierform” beitragen welches vom Mitarbeiter unterschrieben ist, da Rechtssicherheit erst nach den ersten Urteilen zu der neuen Gesetzeslage entstehen kann.
Frohes Schaffen!
Liebe Community,
ich möchte hierzu ein Update mit Euch teilen. :)
Die neue Gesetzgebung steht leider im Widerspruch zu Personio’s Ziel, der Digitalisierung der Arbeitswelt.
Wie diese Regelung umgesetzt werden soll, ist zum aktuellen Moment noch unklar. Wir werden die Einzelheiten der Umsetzung und Durchsetzung dieses Gesetzes weiterhin aufmerksam verfolgen.
Die wichtigsten Änderungen haben wir in diesem Blogbeitrag für Euch zusammengefasst:
Alles Wichtige zu den neuen Änderungen im deutschen Nachweisgesetz
Personio ist nicht in der Lage, rechtlich zu beraten und empfehlen daher immer eine Rücksprache mit einem Rechtsanwalt oder Rechtsberater.
Wie bereits oben im Post erwähnt, möchten wir sehr gerne mehr darüber erfahren, wie sich diese neue Gesetzgebung auf Eure Prozesse auswirkt. Teilt daher gerne Eure Erfahrungen, wie ihr sie ggf. ändern müsst.
Liebe Grüße
Lena
Ein sehr spannendes Thema und brandaktuell.
Daher super, dass es hier so direkt thematisiert wird und ein Austausch der “Betroffenen” möglich ist!
Beste Grüße
Dash
Liebe Katharina,
danke, dass du das Thema hier eingestellt hast. Ich komme gerade aus einem Webinar unseres AGV und bin einfach nur sprachlos. Seit etwas mehr als einem Jahr nutzen wir die Personio E-Signatur und sind damit so glücklich! Es geht so schnell und unkompliziert und auch bei Mitarbeiter:innen und Bewerber:innen kommt das super an.
Es macht mich fassungslos, dass wir (und sei es “nur” für ein Nachweisblatt) zurück zum Papier müssen. Ich hoffe, dass sich hier schnell eine Klärung ergibt und das Gesetz angepasst wird. Es ist vollkommen unverständlich, dass eine elektronische Signatur in heutigen Zeiten rechtlich nicht ausreichend ist.
Ich freue mich auf den weiteren Austausch hier unter “Betroffenen”.
Liebe Community,
Manche von Euch sind bereits informiert, andere haben das noch auf Ihrer To-do-Liste bis 1. August.
Aufgrund dieses Posts und Eurer Reaktionen darauf, interviewe ich Michael Kalbfus, Fachanwalt für Arbeitsrecht von der Kanzlei Noerr, im User Group Meeting nächste Woche.
Es wird um die Änderungen der EU Arbeitsbedingungenrichtlinie gehen und was diese für Euch bedeuten.
Da wir selbst keine rechtlichen Auskünfte geben dürfen, haben wir uns Michael als Experten eingeladen. Solltet ihr also noch Last-Minute Fragen haben, schaut gerne beim User Group Meeting nächste Woche vorbei oder stellt sie hier im Verlauf.
Liebe Grüße
Lena
PS: Es freut mich, dass es so viel Feedback zu dieser Änderung gab und so viele darauf reagiert haben, denn wir stehen hier alle gemeinsam vor dieser Hürde.