Unterschriftenregelung


Benutzerebene 1

Hallo,

ich habe eine Frage zum Thema Unterschriftenregelungen bei Arbeitsverträgen. Wer unterschreibt bei euren Unternehmen Arbeitsverträge? Ausschließlich das People Team, oder immer in Kombination mit dem jeweiligen Fachbereich.

Wir versuchen unsere Regelung etwas zu vereinfachen, daher hilft es mir zu wissen, was allgemein üblich ist.

Danke

Diana


8 Antworten

Benutzerebene 7
Abzeichen +28

bei uns unterschreibt der Personalvorstand alleine. Das der Fachbereich mit unterschreibt kenne ich nicht 

Benutzerebene 7
Abzeichen +33

Bei uns unterschreibt die Geschäftsleitung (wir haben viele Geschäftsführer, die meistens dann auch der Fachbereich sind :)) und mindestens jemand mit Handlungsvollmacht. 

Kommt bei uns aber aus der Branche, da es da bei den meisten Sachen das 4-Augen-Prinzip gibt und alles was nach außen geht so unterschrieben werden sollte. 

Finde ich aber ehrlich gesagt nicht schlecht so. 

LG, Elena

Benutzerebene 7
Abzeichen +21

@appliedAI Das ist davon abhängig, wer bei Euch im Unternehmen unterschriftsberechtigt ist. Das hängt meistens an formalen Rollen wie z.B. einem GF. Darüber hinaus kann man aber z.B. auch “normalen” (leitenden) Angestellten qua Arbeitsvertrag die Berechtigung zum Unterzeichnungen von Personalentscheidungen geben. Insofern gilt mal wieder: ein Blick in den Arbeitsvertrag hilft.

Je nachdem, wie groß das Unternehmen ist, in dem du tätig bist, würde ich vermuten, dass außerdem noch relevant ist, ob jemand (z.B. ein GF) alleinvertretungsberechtigt ist. Wenn ja, darf er/sie allein unterzeichnen. Wenn nein, muss die zweite vertretungsberechtigte Person ran.

Letztendlich ist das ganze weniger ein Thema von allgemeiner Üblichkeit, sondern muss im Einklang mit der gesetzlichen bzw. arbeitsvertraglichen Lage abgebildet werden. Wenn das nicht passiert, sind Arbeitsverträge (oder ggf. auch Abmahnungen und Kündigungen, die auf die gleiche Art und Weise unterzeichnet werden) unwirksam. VG!

Benutzerebene 1

Dankeschön!

 

Benutzerebene 7
Abzeichen +24

Hallo @appliedAI,

bei uns existiert eine Unterschriftenrichtlinie, die genau regelt wer unterschreiben darf. Normalerweise bei uns immer der Vorstand oder Personalleitung plus eine weitere Bereichsleitung. Und der Prokurist darf ebenfalls unterzeichnen. 

VG

Jan 

Benutzerebene 1

Hallo zusammen,

vielen Dank euch allen für euren Input und die verschiedenen Perspektiven. Wir haben uns dafür entschieden, dass wir nach Level unterscheiden. Bis zu einer bestimmten Ebene kann ich als Director People Team zusammen mit dem Hiring Manager unterschreiben, bis hin zu zwei MDs oder Prokurist, eben je nach Level.

Vielen Dank für euren Input.

Diana

 

Benutzerebene 7
Abzeichen +21

@appliedAI Hi Diana, just to be safe: bist Du bzw. der Hiring Manager denn zeichnungsberechtigt? Und ist diese Zeichnungsberechtigung irgendwo dokumentiert? Wenn nein, habt Ihr ein Problem mit der Wirksamkeit des Arbeitsvertrags. VG!

Benutzerebene 1

@Nina Hellmann Danke für deine Nachfrage. Ja, dass bin. 

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