Hallo in die Runde,
bis vor Kurzem war mir tatsächlich nicht klar, dass wenn ein:e neue:r Mitarbeiter:in in der ersten Jahreshälfte eintritt und es nicht der 1. Januar ist, nach der 6 Monate Wartezeit einen Anspruch auf den vollen Jahresurlaubsanspruch hat.
Sprich, wenn eine neue Mitarbeiterin z. B. zum 1.4. startet, hat sie ab dem 1.10. einen Anspruch auf die vollen z. B. 30 Urlaubstage. Gibt es hier die Möglichkeit, dass vertraglich auszuschließen oder ist das nicht möglich?
Ich freu mich auf euren Input!
Viele Grüße
Selina