Skip to main content

Guten Morgen,

über eine befreundete Anwaltskanzlei erhielt ich vor ein paar Tagen folgende Information, von der ich -ehrlich gesagt- bisher keinerlei Ahnung hatte:

https://www.buiting-tessmer.de/Urlaub

Wusstet ihr das? Macht ihr das schon?

Und als ich es las, sah ich mich schon im Januar unzählige Bescheinigungen ausstellen.

Ich überlege nun natürlich, wie ich das am einfachsten und effizientesten umsetzen kann, Personio hat die Daten ja. Aber ich wüsste gerade nicht, wie ich diese in individueller Form im Januar an jeden Mitarbeiter vom System zustellen lassen kann.

Habt ihr eine Idee, kann ich eine Vorlage hinterlegen, die sich die Daten automatisch zieht und dann an den Mitarbeiter einzeln ausspielt (und am besten auch direkt ablegt)?

Bei Elternzeit ist es ja nicht so oft und von mir aus auch dann manuell zu erledigen, aber bei dem Urlaub (vor allem auch rückwirkend, sofern ich das überhaupt angehen will) wird es echt viel.

Beste Grüße

Dash

Hallo Dash,

hab leider keine hilfreiche Antwort. Hab es zu Jahresbeginn tatsächlich manuell bei allen gemacht. Würde mich also auch über Tipps freuen.

Viele Grüße,
Miriam


Hallo @miri_am ,

hast Du es auch rückwirkend gemacht und wenn ja, für wie viele Jahre?

Wie hast Du davon erfahren?

Beste Grüße

Dash


Hallo @Dash,

wir haben dies bisher nur in Bezug auf den Resturlaub gemacht. Ich habe mir die Daten aus Personio gezogen und dann einen Serienbrief erstellt.

Wie sieht es denn rechtlich aus? Gelten Bescheinigungen als zugestellt, wenn diese nur in Personio hochgeladen werden? Soweit ich weiß nämlich nicht.

Lieben Gruß

Anke


 

Wie sieht es denn rechtlich aus? Gelten Bescheinigungen als zugestellt, wenn diese nur in Personio hochgeladen werden? Soweit ich weiß nämlich nicht.

Hallo @Anke ,

ich befürchte nicht, zumindest nicht, wenn der Empfang nicht irgendwie bestätigt werden muss/kann.

Oder es in der Büroordnung geregelt ist im Sinne von jeder sollte einmal pro Monat oder so in den Ordner xy schauen. Aber schwierig. Das Thema Info an Mitarbeiter bei Hochladen seitens HR ist hier in der Community ja auch schon heiß diskutiert worden.

Beste Grüße

Dash


Hallo Dash,

also rückwirkend hab ich es nicht gemacht (wäre meines Wissens nach rechtlich auch nicht in Ordnung). Hab individuelle Schreiben erstellt und per E-Mail an die MA verschickt.

Ob das reicht kann ich leider nicht zu 100% sagen. Es hat jedoch zumindest geholfen, dass die MA bei uns nicht mehr arg viel Urlaub ansammeln und übertragen...


Moin, ich finde den von @Dash zitierten Artikel von der Kanzlei “Buiting & Tessmer” ehrlich gesagt nicht so fundiert, da sie selber nur von “auf Grund von geänderter Rechtsprechung” schreiben, ohne die jedoch konkret zu zitieren. Ich finde, die Quelle, sollte stets jeder nennen, so kann man nur raten. 

Ich vermute, sie meinen folgende Entwicklung, welche unter “Hinweispflicht des Arbeitgebers für Urlaubsverfall” läuft.

Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter rechtzeitig schriftlich darauf hinweisen, dass der Urlaub bis zum 31. Dezember oder bis zum Ende des Übertragungszeitraums, also zum 31. März des Folgejahres, in vollem Umfang genommen werden muss und er ansonsten mit Ablauf des Urlaubsjahres oder Übertragungszeitraums erlischt. Die Beweislast trägt der Arbeitgeber.

Hier musste das BAG seine bisherige Rechtsprechung zum Urlaubsverfall an EU-Recht anpassen, da der EuGH zuvor entschieden hatte, dass es unionsrechtswidrig sei, dass der Arbeitnehmer seinen Urlaubsanspruch verliert, bloß weil er keinen Urlaubsantrag eingereicht hat. Diese Entscheidung hat das BAG mit seinem Urteil vom 19.02.2019, (Az: 9 AZR 541/15) umgesetzt.

Wenn sie sich darauf beziehen, wäre die sehr weite Auslegung m.E. der o.g. Kanzlei etwas überdehnt. Der Urlaubsanspruch und die Zusammensetzung stehen ja in jedem Arbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag - ein Hinweis darauf Anfang des Jahres lese ich aus den Urteilen nicht heraus. Um die vom EuGH und BAG statuierte Hinweispflicht zum Resturlaub zu erfüllen, reicht m.E. z.B. Anfang Oktober ein Hinweis an alle Mitarbeiterinnen, die ihren Urlaub noch nicht auf null verplant haben,  aus - mit dem Begleittext, dass dieser bis zum (31.12. bzw. 31.03. des Folgejahres) zu nehmen ist, ansonsten verfällt er. Diese Mail legt man dann zur Sicherheit noch in der Personalakte in Personio ab. 

So wäre meine pragmatische Lösung.

Grüße!


Wenn sie sich darauf beziehen, wäre die sehr weite Auslegung m.E. der o.g. Kanzlei etwas überdehnt. Der Urlaubsanspruch und die Zusammensetzung stehen ja in jedem Arbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag - ein Hinweis darauf Anfang des Jahres lese ich aus den Urteilen nicht heraus. Um die vom EuGH und BAG statuierte Hinweispflicht zum Resturlaub zu erfüllen, reicht m.E. z.B. Anfang Oktober ein Hinweis an alle Mitarbeiterinnen, die ihren Urlaub noch nicht auf null verplant haben,  aus - mit dem Begleittext, dass dieser bis zum (31.12. bzw. 31.03. des Folgejahres) zu nehmen ist, ansonsten verfällt er. Diese Mail legt man dann zur Sicherheit noch in der Personalakte in Personio ab. 

 

Hallo zusammen,

hier würde ich gerne noch ergänzen, dass unser Anwalt uns dazu geraten hat, die Anzahl der Resturlaubstage auch konkret zu benennen.

Ansonsten folgen wir da @Herr Bates pragmatischer Lösung und erstellen, wie gesagt, einen Serienbrief, schicken diesen per Mail an die Mitarbeiter und legen das Dokument zudem in der digitalen Akte ab.

Lieben Gruß

Anke


Ansonsten folgen wir da @Herr Bates pragmatischer Lösung und erstellen, wie gesagt, einen Serienbrief, schicken diesen per Mail an die Mitarbeiter und legen das Dokument zudem in der digitalen Akte ab.

Guten Morgen

ich denke, so werde ich es auch angehen!

Und Danke @Herr Bates für Deinen Kommentar und die weiteren Infos dazu.

Beste Grüße

Dash


Hi Zusammen,

 

wieso legt ihr nicht einen Serienbrief an der mit e-sign dann direkt in Personio unterzeichnet und abgelegt wird?

 

LG Tanja


Hallo @tanja5000 ,

wir nutzen kein eSign. Würden wir, wäre bzw. ist es eine gute Idee.

Beste Grüße

Dash


Hallo @tanja5000,

wir benutzen das ebenfalls nicht.

Wie würde der Workflow denn hier aussehen?

Lieben Gruß

Anke


Wir informieren generell die Arbeitnehmer, dass sie ihren Urlaub nehmen sollen. Und dann gehe ich tatsächlich durch die einzelnen Arbeitnehmer und informiere sie wieviel noch übrig ist. Allerdings bisher per Mail oder Chat.

Leider ist die Übersicht wer noch wieviel Urlaub dieses Jahr übrig hat in Personio für mich nicht so optimal. zumindest in der Mitarbeiteransicht wo ich mir solche Infos herhole. Dort sehe ich den Stand und die geplanten Tage - die ich davon abziehen muss. Hat der Mitarbeiter allerdings bereits fürs Folgejahr geplant, sind die dort auch drin, ich kann es nicht auseinander halten.
Es kann sein, dass es in den Berichten noch eine andere Option gibt, aber das weiß ich nicht.

 

Hier wäre es ideal, wenn man von Personio die Zahl des noch übrigen, nicht verplanten Resturlaub des Jahres holen könnte und zwar so, dass man es direkt in die e-Signatur-Dokumente reinbekommt als eine Art Attribut. Damit wäre hier ein einfacher Workaround möglich.


Deine Antwort