Hallo zusammen,
mir stellt sich gerade die Frage, ob wir in einem Werkstudenten-Vertrag (bzw. in einer Entfristung/Verlängerung) auch die Stunden von 0 bis maximal 20 Stunden/Woche definieren können. I.d.R. steht in den Verträgen eine maximale Stundenanzahl von 20 und uns geht es darum, dass wir sozusagen die “0” Stunden definieren und den Werkstudenten dann nur bei Bedarf arbeiten zu lassen.
Ist das so einfach möglich?
Danke & viele Grüße
Kerrin