Hallo @KMay
Deine Frage bzgl. den verschiedenen Anstellungsarten scheint schon etwas älter zu sein! Entschuldige bitte, das muss hier in der Community untergegangen sein.
Zu dem Thema gab es schon eine ähnliche Diskussion, in der die arbeitsrechtliche Komponente angesprochen wurde, aber auch, wie man die Änderung in Personio abbildet. Hilft Dir das bereits weiter?
Ich verlinke hier noch ein paar Mitglieder, die Dir evtl. noch mehr Input zum Thema mitteilen können. @Kalli @Fabian Brüntrup @SarahHen Gibt es in Bezug auf den Wechsel der unterschiedlichen Anstellungsarten arbeitsrechtliche Besonderheiten die zu beachten sind?
Tauscht Euch hierzu gerne in den Kommentaren aus.
Liebe Grüße,
Melissa
Hallo @KMay,
hierzu muss ich erst noch weitere Fragen stellen:
- Handelt sich sich tatsächlich um ein Urlausbsemester? Heisst: ist der/die Werkstudent*in tatsächlich von der Uni beurlaubt?
- Bekommt er/sie in dieser Zeit kein BAföG?
Viele Grüße
Sissi
Ja. Ihr müsst ihn während des Urlaubssemesters sv-pflichtig in allen Zweigen abrechnen. Als Werkstudent zahlt man ja nur in die Rentenversicherung ein.