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Hallo Community!

Wir haben alle flexible Arbeitszeiten bzw. Gleitzeit und die Möglichkeit von zuhause aus zu Arbeiten.

Mitarbeiter, die für Bereitschaft in Nacht-/Wochenend- und Feitertagsschichten eingeteilt sind erhalten ganz klar ihre entsprechenden Zuschläge.

Haben jedoch Mitarbeiter, die freiwillig aus dem Homeoffice bspw. nachts Arbeitsstunden leisten, Anspruch auf Nachtzuschlag? Sprich bei nicht angeordneter Nachtarbeit?

Hallo @NuvoTän

ich fürchte, dass du zu deiner Frage vermutlich keine qualifizierte Antwort erhalten wirst, da es sich hierbei sehr schnell um eine arbeitsrechtliche Beratung handeln würde. Ggf. wärst du bei deinem Fachanwalt für Arbeitsrecht besser aufgehoben oder stellst deine Frage in der nächsten AMA Session mit Michael Kalbfus - der hilft sicherlich auch gerne weiter.

Tut mir leid, dass ich dir an der Stelle auch nicht weiterhelfen kann. 

Liebe Grüße, 

Elena 


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