Hallo Community!
Wir haben alle flexible Arbeitszeiten bzw. Gleitzeit und die Möglichkeit von zuhause aus zu Arbeiten.
Mitarbeiter, die für Bereitschaft in Nacht-/Wochenend- und Feitertagsschichten eingeteilt sind erhalten ganz klar ihre entsprechenden Zuschläge.
Haben jedoch Mitarbeiter, die freiwillig aus dem Homeoffice bspw. nachts Arbeitsstunden leisten, Anspruch auf Nachtzuschlag? Sprich bei nicht angeordneter Nachtarbeit?