Hi @cweitzel
soweit ich weiß stimmt das so.
Nur Selbstzahler (also PKV Versicherte, wo der AG nicht für den MA überweist) müssen den Nachweis an die Pflegekasse geben.
Das ist zumindest die Aussage meines Steuerbüros.
Hallo @cweitzel,
ich beschäftige mich aktuell auch gerade mit diesem Thema und habe ebenso die Information unseres Steuerbüros erhalten, dass Selbstzahler den Nachweis an die Pflegekasse geben müssen.
Einer unserer Mitarbeiter hat daraufhin diese Anfrage an seine private Krankenversicherung weitergeleitet und folgende Rückmeldung erhalten:
“Das hat mit uns, Ihrer PKV, nichts zu tun. Die Beitragskalkulation der privaten Pflegepflichtversicherung ist unabhängig von der Anzahl der Kinder. Der Beitrag richtet sich einzig nach dem Eintrittsalter.”
Da scheint es wohl Unstimmigkeiten in den Aussagen zu geben.
Ich habe jedoch auf Wunsch unserer Steuerbüros von allen Mitarbeiter*innen, unabhängig davon ob gesetzlich oder privat versichert, alle Nachweise zur Elterneigenschaft inkl. Geburtsurkunden eingesammelt.
Viele Grüße
Anita
Hallo @cweitzel ,
die PKV hat mit der Erhöhung bzw. den neuen Beiträgen die nach Anzahl der Kinder gehen nichts zu tun.
Betrifft also nur die gesetzlich versicherten. Ist somit auch nicht notwendig da was hinzuschicken.
Viele Grüße
Claudia