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Guten Morgen, 

 

eine Frage in die Runde: 

 

Sowohl der StB bei seiner Arbeit mit Datev als auch wir bei der Nutzung von Personio verwenden bei der Lohnabrechnung die Variante “Kalendermonat basierend auf 30 Tagen”.

Bei einer Einstellung eines AN zum 15.05. ist mir nun aufgefallen, dass der StB bei der Berechnung als anteilige Arbeitstage 16 zu Grunde legt, Personio hingegen aber 17 (da der Monat Mai ja eigentlich 31 Tage hat). 

So kommt es natürlich immer zu Differenzen zwischen dem berechenten Bruttogehalt nach Datev und nach Personio.

Welche Vorgehensweise ist nun richtig bzw. wie löst ihr das Problem?

 

Liebe Grüße

 

Anja

Hallo @Osterhase / Anja :) 

 

In diesem Fall würde ich bei Eurem Steuerbüro vorsichtshalber erfragen, welche Berechnungslogik sie für die anteiligen Gehälter nutzen. Möglicherweise hatten sie das erst kürzlich umgestellt oder ähnliches. 

 

Liebe Grüße,

Marlene


Hallo Marlene, 

 

lieben Dank für die Info. Das werde ich tun.

 

Herzliche Grüße

 

Anja


Wir hatten das selbe Problem. Grund bei uns war, dass das Steuerbüro folgende Formel für die Berechnung des Gehalts benutzt: Gehalt-Gehalt*(Fehltage/30)

Gibt es im Personio die Möglichkeit auf diese Formel umzustellen oder muss ich im Steuerbüro die Formel anpassen lassen?


Guten Morgen, 

 

eine Frage in die Runde: 

 

Sowohl der StB bei seiner Arbeit mit Datev als auch wir bei der Nutzung von Personio verwenden bei der Lohnabrechnung die Variante “Kalendermonat basierend auf 30 Tagen”.

Bei einer Einstellung eines AN zum 15.05. ist mir nun aufgefallen, dass der StB bei der Berechnung als anteilige Arbeitstage 16 zu Grunde legt, Personio hingegen aber 17 (da der Monat Mai ja eigentlich 31 Tage hat). 

So kommt es natürlich immer zu Differenzen zwischen dem berechenten Bruttogehalt nach Datev und nach Personio.

Welche Vorgehensweise ist nun richtig bzw. wie löst ihr das Problem?

 

Liebe Grüße

 

Anja

einer von beiden muss es ändern. Wir haben es bei uns wie folgt:

Datev

Betrag*zu bezahlende Kalendertage/tats.Tage Monat

Personio

Basierend auf den Tagen des Monats

 

und damit haben wir keine Abweichungen zwischen Datev und Personio. Es kann natürlich sein, das der Steuerberater es auch nur 1 mal im Jahr ändern möchte. Aber als Kompromiss hätte man immer noch, das man es beim betreffenden MA im Monat ändern kann


Hi @StefanTrache und @Osterhase,

 

wie @MaCherie1 super erklärt hat, muss die Berechnung der anteiligen Gehälter auf der Seite von Personio und DATEV identisch sein (außer Ihr nutzt die Übertragung der Fixgehälter nicht). So kommt es zu keinen unterschiedlichen Berechnungen. In Personio bestehen die Auswahlmöglichkeiten zwischen der Berechnung auf den tatsächlichen Tagen des Monats oder auf 30 Tagen.

 

Liebe Grüße,

Marlene


Hi @StefanTrache und @Osterhase,

 

wie @MaCherie1 super erklärt hat, muss die Berechnung der anteiligen Gehälter auf der Seite von Personio und DATEV identisch sein (außer Ihr nutzt die Übertragung der Fixgehälter nicht). So kommt es zu keinen unterschiedlichen Berechnungen. In Personio bestehen die Auswahlmöglichkeiten zwischen der Berechnung auf den tatsächlichen Tagen des Monats oder auf 30 Tagen.

 

Liebe Grüße,

Marlene

Hallo zusammen 

und hier haben wir die Krux. Es gibt 3 Möglichkeiten die Gehälter anteilig zu berechnen und Personio bietet zwei an. Die meisten DATEV-Kanzleien und mittelständischen Unternehmen nutzen die dritte Version. 

Ich finde hier sollte sich eher Personio anpassen, als alle anderen. 

Hier mal noch ein Ideation-Beitrag dazu: Wanted: Wer hat Abrechnungsmethode "Zeitanteilige Berechnung nach tatsächl. AT" und Gehälter erfolgreich in Personio integriert? | Personio Community: Teile Deine Fragen & Ideen!

Löst jetzt zwar das Problem von @Osterhase nicht, aber finde ich in dem Zusammenhang nochmal wichtig zu erwähnen :) 

LG, Elena 


Hi @Elena,

 

mega wichtiger Punkt! Vielen Dank, dass Du direkt den Ideation-Beitrag geteilt hast. Möglicherweise kann @Osterhase sich dort anschließen. :) 

 

Liebe Grüße,

Marlene


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