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Hallo,

auf welcher Basis werden die Urlaubstage bei Werkstudenten gehaltstechnisch berechnet? Wenn jetzt jemand ein Arbeitszeitmodell von 20 Stunden die Woche hat und diese von Montag bis Freitag flexibel eintragen kann, und dann an einem beliebigen Tag Urlaub nimmt, wie kommt dann das Ergebnis im Gehalt bei der Lohnabrechnung zustande? Also wie wird der Lohn da berechnet? Ich wurde gefragt ob bei Werkstudis ein Urlaubstag = 8 Stunden immer sind.

Unsere Werkstudis haben keine ganz festen Tage, lediglich die 20 Stunden in der Woche, die sie erfüllen sollen.

 

Danke!

Hallo @Elfoundi,

das kann in der Tat tricky sein mit den Werkstudenten 😉.
Grundsätzlich haben sie auch einen Anspruch auf Urlaub, der sich nach den Arbeitstagen pro Woche richtet. Da das bei Euch ja unterschiedlich sein kann, empfehle ich Dir diesen Link, hier findest Du alle relevanten Informationen, auch zur Berechnung des Anspruchs: https://www.mein-studium-karriere.de/jobs-stellenangebote/werkstudent/urlaubsanspruch-werkstudent/

 

Viele Grüße aus Düsseldorf,

Sissi


Hallo Sissi,

danke für die rasche Antwort! Irgendwie berechnet Personio ja automatisch dann das Gehalt für den Werkstudenten in diesem Monat wo Urlaub mit drin ist und ich würde gerne wissen welche Rechnung/Konfiguration dahinter steckt, also wie setzt sich die Gehaltssumme zusammen? 

Wie kann ich das herauskriegen?

Danke! 


Vielen Dank für’s Teilen @sissi Kistner! Das ist in der Tat hilfreich, für das Aufsetzen eines Konzeptes. :) 

@Elfoundi, in Personio lassen sich flexible Arbeitszeitmodelle bisher noch nicht ganz einfach darstellen, daran möchten sie im nächsten Jahr weiter dran arbeiten.
Momentan ist es so, dass das Gehalt so berechnet wird, dass die Stunden, welche im Arbeitszeitmodell hinterlegt sind, für die Abwesenheitstage gezählt werden und dies bei der Kalkulation des Stundenlohns hinzugefügt wird. 
Es gab hierzu einen sehr ähnlichen Beitrag, dort zeige ich auch, wie das in Personio aussieht: 

Hilft Dir das weiter? 

Liebe Grüße
Lena


Vielen Dank für’s Teilen @sissi Kistner! Das ist in der Tat hilfreich, für das Aufsetzen eines Konzeptes. :) 

@Elfoundi, in Personio lassen sich flexible Arbeitszeitmodelle bisher noch nicht ganz einfach darstellen, daran möchten sie im nächsten Jahr weiter dran arbeiten.
Momentan ist es so, dass das Gehalt so berechnet wird, dass die Stunden, welche im Arbeitszeitmodell hinterlegt sind, für die Abwesenheitstage gezählt werden und dies bei der Kalkulation des Stundenlohns hinzugefügt wird. 
Es gab hierzu einen sehr ähnlichen Beitrag, dort zeige ich auch, wie das in Personio aussieht: 

Hilft Dir das weiter? 

Liebe Grüße
Lena

@Elfoundi @Lena Hallo Ihr beiden, das Thema ist m.E. das komplexeste im ganzen deutschen HR Kosmos. Andere Länder sind da (wie oft) etwas pragmatischer als wir Deutschen … ;)

Also: die Höhe des Urlaubsanspruchs berechnet sich auf Basis des sog. 13-Wochenschnitts anhand der durchschnittlich geleisteten Anzahl Arbeitstage pro Woche. Das heißt, es ist relevant, ob der Werkstudent seine 20Std. auf 2, 3, 4 oder 5 Tage pro Woche verteilt hat, da sich die Zahl unmittelbar auf die Höhe des Urlaubsanspruchs auswirkt. Allgemein lässt sich sagen: je mehr durchschnittliche Arbeitstage pro Woche, desto höher der Urlaubsanspruch. Auf die tatsächlich geleistete Anzahl Stunden pro Tag kommt es dabei nicht an. 

Umgekehrt muss der Werkstudent, der regelmäßig z.B. an 4 Tagen pro Woche aktiv ist, entsprechend auch 4 Tage Urlaub nehmen, um eine volle Woche frei zu haben.

Die Höhe der Urlaubsvergütung berechnet sich anders. Sie orientiert sich an der durchschnittlich geleisteten Anzahl ArbeitsSTUNDEN pro Woche auf Basis des 13-Wochenschnitts. Das heißt, wenn ein Werkstudent heute für KW 1 Urlaub einreicht, muss (theoretisch) geguckt werden, wie viele Stunden/Woche er in den 13 Wochen die unmittelbar vor der KW lagen, im Durchschnitt gearbeitet hat und diese werden dann auch für seine Urlaubswoche angesetzt. Er kriegt diese dann nach seinem regulären Stundenlohn ausgezahlt, da jeder Mitarbeiter in Deutschland Anspruch auf bezahlten Urlaub hat, auch ein Werkstudent. 

Da ich aktuell nicht mit Personio den Lohn abbilde, kann ich nichts zu der Kalkulation im Hintergrund von Personio sagen, aber so wie oben erläutert, sollte die Rechnung sein. 

Bei Fragen gern melden. VG, Nina 


Hi zusammen,

 

ich schließe mich hier mal an.

 

Habe nun das selbe Problem. Vor Kurzem wollte ich die Berechnung der Stunden in Personio übertragen. Habe nun aber festgestellt, dass das Ganze noch nicht so funktioniert.

Da unsere Studis auch flexibel mit ihren Zeiten sowie Anzahl der Wochentagen sind, ist die Berechnung hier sehr schwierig.

Nun habe ich erstmal für alle Studis eine 5-Tage-Woche mit täglich 4 Stunden eingestellt. Zwar ist es ein flexibles Modell, aber Überstunden habe ich trotzdem aktiviert, damit ich hier einen besseren Überblick bekomme. Letztendlich kommen die Überstunden sowieso nur dann in Frage, wenn sie in ihrer vorlesungsfreien Zeit sind.

Was für mich schwierig nachvollziehbar ist, ist der Urlaub.
Wenn ein Studi nicht 20 sondern sehr flexibel (z.B. eine Woche 10, eine Woche 17) arbeitet, berechnet sich der Urlaubstag trotzdem nach den hinterlegten 4 Stunden/Tag oder berechnet er hier die letzten 13 Wochen?

 

Ich befürchte leider, dass ich die Studis doch weiterhin noch mit Excel abgleichen muss, da grade in Bezug auf Urlaub und Feiertage keine richtige Berechnung möglich ist.

 

Hat hier noch jemand einen Tipp?

 

Liebe Grüße
Franzi


Mein Tipp: Für alles was auch nur annähernd rechnerisch komplex erscheint Excel benutzen. 


@Franziska S. Hi Franzi, habe in den meisten Unternehmen, in denen ich aktiv bin, genau das Set-Up gewählt, was Du gerade beschreibst. Es führt meiner Meinung nach immernoch zu dem besten Ergebnis wenngleich natürlich trotzdem manuelles Rechnen und Überprüfen nötig bleibt. Das ganze bleibt nicht optimal gelöst, was aber nur zum Teil am System liegt - der Gesetzgeber hat sich da einfach auch etwas ausgedacht, was nur sehr schwer standardisiert in einem System abgebildet werden kann. 

Zu Deiner Frage: der Urlaubsanspruch berechnet sich immer nach der durchschnittlichen Anzahl Arbeitstage pro Woche bei Betrachtung der unmittelbar zurück liegenden 13 Wochen. Die Höhe des “Urlaubsgeldes” berechnet sich nach der durchschnittlichen Anzahl geleisteter STUNDEN pro Woche. Hilft Dir das? VG!


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