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“Seit dem 01.01.2014 hat der Arbeitgeber im Lohnkonto und in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitnehmers zwingend den Großbuchstaben „M“ aufzuzeichnen bzw. zu bescheinigen, wenn….”

Jetzt fragt mich die Steuerfachangestellte unseres Steuerberaters, ob das “M” bei betreffenden Mitarbeitern nicht auch über Personio hinterlegbar ist ?

Hat irgendjemand damit Erfahrung ? oder diese Thematik bereits gehabt ?

 

Ich freue mich auf Hinweise und Antworten 🙂 Lieben Dank.

Hallo @Nicole Meyer-Neve ,

 

mal sehen, ob sich hier noch andere User*innen melden, die hierzu bereits Erfahrungen gemacht haben.


Aus Personio-Sicht kann ich Dir folgendes mitteilen: Es gibt bestimmte Attribute, die von Personio nach DATEV übertragen werden können. Eine aktuelle Liste findest Du hier: Attribute für die Integration mit DATEV. Wir versuchen bestmöglichst, diese Liste zu erweitern und zu optimieren.

Dazu gibt es bereits Ideation-Posts, die Du sehr gerne upvoten und ein Kommentar hinterlassen kannst:

 

Ein etwaiges Attribut für die Großbuchstaben in der Lohnsteuerbescheinigung ist hier aktuell jedoch nicht dabei.

 

Sprich, aus Personio-Sicht könntest Du jederzeit ein benutzerdefiniertes Attribut erstellen, allerdings wird dies dann nicht über die DATEV Schnittstelle übertragen. Es wäre jedoch möglich, einen Excel-Export der Lohnbuchhaltung zu ziehen und diesen manuell an das Steuerbüro zu übergeben.

 

Ich hoffe, das hilft Dir weiter!

 

Viele Grüße

Andreas


Ja super - vielen lieben Dank. Leider nicht als Attribut vorhanden, das auch überspielt wird. Aber das kann ja hoffentlich noch kommen.

 

Beste Grüße,

Nicole 


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