“Seit dem 01.01.2014 hat der Arbeitgeber im Lohnkonto und in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitnehmers zwingend den Großbuchstaben „M“ aufzuzeichnen bzw. zu bescheinigen, wenn….”
Jetzt fragt mich die Steuerfachangestellte unseres Steuerberaters, ob das “M” bei betreffenden Mitarbeitern nicht auch über Personio hinterlegbar ist ?
Hat irgendjemand damit Erfahrung ? oder diese Thematik bereits gehabt ?
Ich freue mich auf Hinweise und Antworten :-) Lieben Dank.
Beste Antwort von Support Integrationen
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