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Antwort

DaBPV - neues Verfahren zum Abruf von Kinderdaten (DATEV)

  • July 22, 2025
  • 3 Antworten
  • 143 Aufrufe

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hallo zusammen,

wie geht ihr mit dem Thema DaBPV (also dem neuen Verfahren zum Abruf von Kinderdaten) im Zusammenhang mit Personio um?

Ich arbeite mit Schnittstelle zu Datev Lohn&Gehalt. Und die Freigabe der Abrechnung in Personio und den Export zu Datev generiere ich so um den 20. rum.

Aber wenn Neueinstellungen nun innerhalb von 7 Tagen nach Beschäftigungsbeginn bei der zuständigen Stelle gemeldet werden müssen kann ich durch den späten Datenexport diese Frist doch nie einhalten.

Kann man in Personio mehrere Exporte generieren?

 

(Die 7-Tage-Frist an sich ist aber für mich nicht ganz eindeutig ehrlich gesagt und es sind so viele widersprüchliche Sachen im Netz zu finden..)

 

Vielleicht hat ja jemand eine Idee oder ich bin komplett falsch damit hier :)

Danke.

Beste Antwort von duci

Hey ​@mica 
In Personio kannst du tatsächlich mehrere DATEV-Exporte generieren, und zwar für den aktuellen sowie den vorherigen Monat. Das gilt sowohl für Stammdaten als auch für die Bewegungsdaten-Exporte. Du bist also nicht auf einen einzigen Export pro Monat festgelegt, sondern kannst z. B. nach einer Neueinstellung direkt einen Export machen, um die Frist einzuhalten, und später nochmal einen vollständigen Export für die reguläre Abrechnung.

Wichtig ist nur: Bei Bewegungsdaten wie Abwesenheiten, einmaligen Vergütungen oder Stundenlöhnen solltest du vorsichtig sein. Während sich Stammdaten bei einem erneuten Import einfach überschreiben, addieren sich Bewegungsdaten auf in DATEV. Das kann zu doppelten Einträgen führen, wenn man nicht aufpasst bzw. das Steuerbüro dies nicht separat nochmal neu erfasst.

Ich hoffe, das hilft dir weiter!

Viele Grüße!

3 Antworten

BineFu
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  • July 24, 2025

Ich stupse diese Frage mal an, da sie mich auch brennend interessiert und ich das gleiche Problem habe.

 

LG Sabine


duci
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  • Community Moderator
  • Antwort
  • July 28, 2025

Hey ​@mica 
In Personio kannst du tatsächlich mehrere DATEV-Exporte generieren, und zwar für den aktuellen sowie den vorherigen Monat. Das gilt sowohl für Stammdaten als auch für die Bewegungsdaten-Exporte. Du bist also nicht auf einen einzigen Export pro Monat festgelegt, sondern kannst z. B. nach einer Neueinstellung direkt einen Export machen, um die Frist einzuhalten, und später nochmal einen vollständigen Export für die reguläre Abrechnung.

Wichtig ist nur: Bei Bewegungsdaten wie Abwesenheiten, einmaligen Vergütungen oder Stundenlöhnen solltest du vorsichtig sein. Während sich Stammdaten bei einem erneuten Import einfach überschreiben, addieren sich Bewegungsdaten auf in DATEV. Das kann zu doppelten Einträgen führen, wenn man nicht aufpasst bzw. das Steuerbüro dies nicht separat nochmal neu erfasst.

Ich hoffe, das hilft dir weiter!

Viele Grüße!


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  • July 29, 2025

Uns wurde in einem Seminar gesagt, das wir die 7 Tage Grenze nicht so eng sehen sollen. Weil wer will das denn kontrollieren? Wir haben die Juli Neuzugänge jetzt erst zum 20. des Monats normal bearbeitet, auch wenn sie bereits am 1. gestartet haben.

Die Rückmeldung kommt eh schleppend aufgrund einer Störung im Abruf