Hallo liebe Brigitte,
um den Lohnauswertungsdatenservice zu autorisieren, muss der Service von Eurer Steuerberatung für Euch als Kunde aktiviert werden. Ohne vorherige Aktivierung dieses Moduls innerhalb von DATEV können keine Dokumente aus dem DATEV Rechenzentrum abgerufen werden.
Viele Grüße
Miha
Danke, was muss unser Steuerberater genau machen? Wir haben den Lohnimportservice bereits problemlos aktiviert, nur mit dem Auswertungsdatenservice hakt es jetzt, unser Steuerberater sagt, er hat alles freigegeben. Muss unser Steuerberater das Datev Produkt Lohnauswertungsdatenservice für uns bestellen?
Wenn Ihr den Lohnimportdatenservice erfolgreich autorisiert habt und es nun an dem Lohnauswertungsdatenservice scheitert, heißt das, dass der Lohnauswertungsdatenservice für Euch noch nicht freigeschaltet wurde. Da es sich hierbei um zwei unterschiedliche Produkte bzw. Services von DATEV handelt, muss sich Euer Steuerberater nochmals an DATEV wenden und für Euch den Lohnauswertungsdatenservice bestellen bzw. freischalten lassen.
Viele Grüße
Miha