Hallo liebe Community,
wir nutzen den automatischen eAU-Abruf erst seit Kurzem. Dabei stellt sich uns die Frage, ob man bei Langzeitkranken dann auch nicht mehr verfolgen muss, ob jemand die 6 Wochen überschritten hat, sondern dies automatisch durch die Abrufe erfolgt und entsprechend in den Gehaltsabrechnungen berücksichtigt wird? Weiß hier jemand darüber Bescheid?
Danke euch!
VG
Helena


