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Antwort

einmalige Vergütung nachträglich eintragen

  • April 22, 2025
  • 2 Antworten
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Paty
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Hallo,

leider habe ich keine Infos zu meinem Frage gefunden.
Wir hatten im März eine einmalige Vergütung und ich würde diese der Vollständigkeit halber bei den betroffenen Personen gerne im Profil hinterlegen. Der Betrag wurde schon ausbezahlt und es bedarf somit keinen Export mehr an das Steuerbüro. Kann ich diese Vergütung nachträglich einfach hinterlegen ohne dass beim nächsten Gehaltslauf diese Info als neu erkannt und an Datev exportiert wird?

Lieber Gruß
Patricia

Beste Antwort von D_Madre

Hallo Patricia,

 

bitte nagel mich nicht darauf fest, aber:

Nach meiner Erfahrung ist es so, dass einmalige Vergütungen, die in der Vergangenheit (bspw. März) angelegt werden, nicht mehr mit der DATEV-Schnittstelle transportiert werden. Daher müssen wir das zusätzlich an unsere Lohnbuchhaltung manuell melden, immerhin soll das Geld ja nicht nur ausgezahlt sondern auch korrekt versteuert werden :) 

 

Viele Grüße

Dominik

2 Antworten

D_Madre
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  • Antwort
  • April 23, 2025

Hallo Patricia,

 

bitte nagel mich nicht darauf fest, aber:

Nach meiner Erfahrung ist es so, dass einmalige Vergütungen, die in der Vergangenheit (bspw. März) angelegt werden, nicht mehr mit der DATEV-Schnittstelle transportiert werden. Daher müssen wir das zusätzlich an unsere Lohnbuchhaltung manuell melden, immerhin soll das Geld ja nicht nur ausgezahlt sondern auch korrekt versteuert werden :) 

 

Viele Grüße

Dominik


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  • April 23, 2025

dass einmalige Vergütungen, die in der Vergangenheit (bspw. März) angelegt werden, nicht mehr mit der DATEV-Schnittstelle transportiert werden. Daher müssen wir das zusätzlich an unsere Lohnbuchhaltung manuell melden, immerhin soll das Geld ja nicht nur ausgezahlt sondern auch korrekt versteuert werden :) 

 

Viele Grüße

Dominik

Moin zusammen,

jap die Erfahrung kann ich bestätigen.

Rückwirkende Änderungen am Gehalt oder sonstigen Vergütungen werden nicht rückwirkend via Schnittstelle übertragen, sondern erst mit dem Zeitpunkt der Eintragung.

Ich hatte kürzlich eine auf Januar rückwirkende Gehaltserhöhung einer Kollegin, die aber erst im April beschlossen wurde. Die Monate Januar bis März musste ich separat ans Steuerbüro melden.