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Antwort

Elterneigenschaft - Meldung der Pflegeversicherung - stimmt nicht mit Lohnsteuermeldung überein

  • August 26, 2025
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Liebe Community, 

wir haben im August den Abgleich der Elterneigenschaft über DaBPV erhalten. Wir habe Person in unserem Unternehmen, welche selbst keine Kinder hat. Jedoch durch die Hochzeit einen Kinderfreibetrag 0,5 erhalten hat. Nun sagt die Abfrage, dass es zu Abweichungen kommt und wir die Daten anpassen sollen. Der Kinderfreibetrag wurde uns zum Jahresbeginn eingespielt. Es handelt sich nicht um ein leibliches oder Adoptiv-Kind. Eine Abfrage der historischen Daten ist leider nicht möglich, da wir erst seit Januar 2025 die Abrechnung selbst durchführen. Die Heirat fand in 2022 statt. Seit dem ist der 0,5 Kinderfreibetrag auch auf der Payroll hinterlegt. 

Habt ihr ähnliche Herausforderungen? Wie geht ihr mit diesem Problem um? Lass ihr die Daten einfach stehen oder entfernt man das Kind aus den Stammdaten?

Danke für eure Hilfe!

Euer HR-ist-Mein-Leben. 

Beste Antwort von Krujane

Hallo ​@HR-ist-mein-Leben,

es kann vorkommen, dass die beim Bundeszentralamt für Steuern hinterlegten Daten von den tatsächlich gültigen Daten abweichen. Grundsätzlich besteht für Arbeitgeber die Möglichkeit, in Personio Payroll auch abweichend von der Rückmeldung des BZSt Daten zu hinterlegen. Wichtig ist in diesem Fall jedoch, dass ihr euch den entsprechenden Nachweis (z. B. durch das Finanzamt oder die Lohnsteuerbescheinigung) von der betroffenen Person einholt und in euren Unterlagen aufbewahrt.

Ich hoffe, das hilft dir vorerst weiter, sonst melde dich natürlich gerne erneut :) 

Liebe Grüße
Krujane

1 Antwort

Krujane
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  • August 28, 2025

Hallo ​@HR-ist-mein-Leben,

es kann vorkommen, dass die beim Bundeszentralamt für Steuern hinterlegten Daten von den tatsächlich gültigen Daten abweichen. Grundsätzlich besteht für Arbeitgeber die Möglichkeit, in Personio Payroll auch abweichend von der Rückmeldung des BZSt Daten zu hinterlegen. Wichtig ist in diesem Fall jedoch, dass ihr euch den entsprechenden Nachweis (z. B. durch das Finanzamt oder die Lohnsteuerbescheinigung) von der betroffenen Person einholt und in euren Unterlagen aufbewahrt.

Ich hoffe, das hilft dir vorerst weiter, sonst melde dich natürlich gerne erneut :) 

Liebe Grüße
Krujane