Hallo,
unsere Werkstudentin erhält für die Zeit des Dualen Studiums ein Festgehalt. Die Arbeitsstunden variieren aber im Semester (20 Stunden) und außerhalb (40 Stunden).
Wie kann ich verhindern, dass sich das Festgehalt für sie ändert?
Ich möchte am liebsten ein "Festgehalt ohne Proportionalität" nur für die Studierenden festlegen. Für die Überwachung der Einhaltung der 20 Stunden im Semester möchte ich nicht das Arbeitszeitmodell auf 40 Stunden allgemein setzen.
Außerdem ist arbeitsvertraglich eine feste Vereinbarung über die zu leistenden Arbeitstage mit Stunden zu jedem Semesterbeginn vertraglich festzulegen. So das es auch für die Beantragung von Abwesenheiten unpraktisch wäre.
Gibt es eine Lösung?
Viele Grüße
Christina



