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Freistellung für den Abruf eAU


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Hallo zusammen,

 

als Steuerberaterbüro sind wir von Mandanten gefragt ob wir für sie die Freistellung für den Abruf der eAU machen können.. haben wir überhaupt die Rechten dafür? ist das möglich? So sieht es bei Mandant in Personio aus.

Vielen lieben Dank

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

  1. Mateiu

     

 

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Beste Antwort von MaCherie1 18 April 2024, 08:10

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5 Antworten

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Moin @emateiu 

der Lohnaustauschdatenservice für eAU ist nicht autorisiert & kann daher aktuell bei euch nicht gemacht werden.

Dafür müsst ihr den Punkt sowohl in DATEV als auch in Personio korrekt autorisieren, danach sollte es sogar für beide Seiten möglich sein die eAU abzurufen. So ist es zumindest bei uns.

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wer hat den bisher die Authorisierung gemacht? Bei uns machen es die Mandanten über ihre Datev Zugänge selbst. Ihr müsstet aber Rechte für den Lohnaustauschdatenservice in der Datev Rechteverwaltung für diesen Zugang aktivieren

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Die Rechte für den Lohnaustauschdatenservice haben wir gemacht… die Autorisierungen hat der Mandant immer selbst gemacht..

Benutzerebene 7
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Die Rechte für den Lohnaustauschdatenservice haben wir gemacht… die Autorisierungen hat der Mandant immer selbst gemacht..

dann muss einmal die bestehende Authorisierung widerrufen werden und dann alle 3 Services neu authorisieren. Es kann nur ein Zugang authorisieren, also wäre es nicht mal möglich, nur den Austauschdatenservice als Lohnbüro zu authorisieren

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Danke MaCherie:)

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