ich bin MA einer Steuerberatungsgesellschaft und befinde mich in der schrittweisen ersten Umsetzung einer Datenintegration Personio/Datev Lodas; ich habe zwar eine Personio-Admin-Schulung online gemacht, aber das Verständnis aus täglichem Doing fehlt mir.
Bei meinem Mandanten wurde z.B. eine Reduktion der Wochenarbeitszeit (von 39 auf 23 Std.) im Juli 2023 in Personio erfasst. Die Änderung ist im Mitarbeitendenprofil sichtbar, wird aber nicht an DATEV übergeben – dort landen weiterhin die 39 Stunden.
Auffällig: Der Änderungsmonat Juli 2023 ff. wurde nie über die Funktion „Abrechnung freigeben“ abgeschlossen. Nur der aktuelle Monat Juni 2025 ist (von mir und unvorsichtigerweise) freigegeben.
Frage: Werden Datenänderungen wie die Arbeitszeit nur dann in die DATEV-Schnittstelle übernommen, wenn alle Änderungsmonate nachträglich freigegeben wurde? Werden Datenänderungen eines Monats ausschließlich durch “Abrechnung freigeben” (was ja anscheinend nur 1 x je Monat geht) freigegeben?
Vielen Dank für Erfahrungswerte, Hinweise, Links! Thomas
P.S.: Ich habe wohl weitgehende Personio-Rechte (z.B. in der Datenintegration Bereiche aktivieren/deaktivieren), aber ob “Personaländerungen freigeben” dazugehört, weiß ich nicht.
Beste Antwort von duci
Hi @Thomas Schröder ,
deine Frage kommt tatsächlich öfter mal auf, gerade beim Einstieg in die Personio/DATEV-Integration.
Wichtig zu wissen: Die Information zu den Wochenstunden wird aktuell nicht direkt über das Attribut „Wochenstunden“ in den Mitarbeitendeninformationen an DATEV übergeben, sondern über das hinterlegte Arbeitszeitmodell im Personio-Profil. Das heißt, damit die korrekten Stunden bei DATEV ankommen, muss im Mitarbeitendenprofil das passende Arbeitszeitmodell mit den richtigen Stunden für den jeweiligen Zeitraum hinterlegt sein. Das kannst Du im Profil unter Anwesenheit ändern.
Ob der Monat in der Lohnbuchhaltung in Personio freigegeben wurde oder nicht, spielt für die Übertragung an DATEV keine Rolle. Du kannst also auch ohne die Freigabe der Lohnbuchhaltung Exporte generieren und an DATEV schicken. Die Freigabe ist eher für interne Prozesse und das Einfrieren des Status quo der Lohnbuchhaltung zum Zeitpunkt der Freigabe in Personio relevant, aber nicht Voraussetzung für die Übermittlung der Daten an DATEV.
Wenn du also feststellst, dass bei einem Mitarbeitenden trotz Änderung weiterhin die alten Stunden bei DATEV landen, prüfe am besten nochmal das Arbeitszeitmodell im Personio-Profil und passe es ggf. rückwirkend an.
deine Frage kommt tatsächlich öfter mal auf, gerade beim Einstieg in die Personio/DATEV-Integration.
Wichtig zu wissen: Die Information zu den Wochenstunden wird aktuell nicht direkt über das Attribut „Wochenstunden“ in den Mitarbeitendeninformationen an DATEV übergeben, sondern über das hinterlegte Arbeitszeitmodell im Personio-Profil. Das heißt, damit die korrekten Stunden bei DATEV ankommen, muss im Mitarbeitendenprofil das passende Arbeitszeitmodell mit den richtigen Stunden für den jeweiligen Zeitraum hinterlegt sein. Das kannst Du im Profil unter Anwesenheit ändern.
Ob der Monat in der Lohnbuchhaltung in Personio freigegeben wurde oder nicht, spielt für die Übertragung an DATEV keine Rolle. Du kannst also auch ohne die Freigabe der Lohnbuchhaltung Exporte generieren und an DATEV schicken. Die Freigabe ist eher für interne Prozesse und das Einfrieren des Status quo der Lohnbuchhaltung zum Zeitpunkt der Freigabe in Personio relevant, aber nicht Voraussetzung für die Übermittlung der Daten an DATEV.
Wenn du also feststellst, dass bei einem Mitarbeitenden trotz Änderung weiterhin die alten Stunden bei DATEV landen, prüfe am besten nochmal das Arbeitszeitmodell im Personio-Profil und passe es ggf. rückwirkend an.
Liebe Grüße
duci
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