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Answered

Jahreslohnjournal

  • May 8, 2026
  • 3 Antworten
  • 56 Aufrufe

Hallo zusammen,

zum Nachweis für den Wirtschaftsprüfer benötigen wir ein Jahreslohnjournal. Da Personio dies derzeit nicht anbietet, wollte ich fragen, wir Ihr dies löst. Oder habt Ihr dieses Problem gar nicht. 

LG 

 

Beste Antwort von Krujane

Hallo ​@Anjalein

aktuell bietet Personio kein Jahreslohnjournal als fertiges Dokument an. Es gibt jedoch zwei Alternativen, die in der Praxis funktionieren:

  1. Monatliche Lohnjournale als Ersatz: Auf Anfrage stellt unser Support alle monatlichen Lohnjournale für den gewünschten Zeitraum bereit, die gemeinsam als Nachweis dienen können.
  2. Das Lohnkonto als gesetzlich anerkanntes Dokument: Das Jahreslohnjournal ist kein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument. Die gesetzliche Pflicht wird durch das Lohnkonto gem. § 41 EStG erfüllt, das Personio bereitstellt. Dies kann in Absprache mit dem Wirtschaftsprüfer als Alternative akzeptiert werden.

Das Jahreslohnjournal steht zudem auf unserer Produkt-Roadmap, ist also fest in Planung :) (richtig gemerkt ​@MaCherie1 :)!)

Wir empfehlen, den Wirtschaftsprüfer auf diese Alternativen hinzuweisen und ggf. den Support zu kontaktieren, um die monatlichen Journale zusammenzustellen.

Hoffe, das hilft dir soweit weiter!

Liebe Grüße
Krujane

3 Antworten

Andrea B.
Community Superstar
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  • Community Superstar
  • May 11, 2026

@Anjalein 

Hallo, 

durch die Datev Schnittstelle haben wir das Problem nicht. Die Payroll wird von uns nicht genutzt. Datev liefert das Jahreslohnjournal. 

LG
Andrea


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  • Community Superstar
  • May 12, 2026

Ich meine gelesen zu machen, das es kommen soll für Payroll und aktuell noch in der Beta Phase ist. Sprech mal mit dem Support, ob sie dir eine Lösung anbieten können


Krujane
Community Moderator
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  • Community Moderator
  • Antwort
  • June 5, 2026

Hallo ​@Anjalein

aktuell bietet Personio kein Jahreslohnjournal als fertiges Dokument an. Es gibt jedoch zwei Alternativen, die in der Praxis funktionieren:

  1. Monatliche Lohnjournale als Ersatz: Auf Anfrage stellt unser Support alle monatlichen Lohnjournale für den gewünschten Zeitraum bereit, die gemeinsam als Nachweis dienen können.
  2. Das Lohnkonto als gesetzlich anerkanntes Dokument: Das Jahreslohnjournal ist kein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument. Die gesetzliche Pflicht wird durch das Lohnkonto gem. § 41 EStG erfüllt, das Personio bereitstellt. Dies kann in Absprache mit dem Wirtschaftsprüfer als Alternative akzeptiert werden.

Das Jahreslohnjournal steht zudem auf unserer Produkt-Roadmap, ist also fest in Planung :) (richtig gemerkt ​@MaCherie1 :)!)

Wir empfehlen, den Wirtschaftsprüfer auf diese Alternativen hinzuweisen und ggf. den Support zu kontaktieren, um die monatlichen Journale zusammenzustellen.

Hoffe, das hilft dir soweit weiter!

Liebe Grüße
Krujane