Hallo Community,
ich habe eine fachliche Frage, die mir weder das Gesetz noch das World Wide Web beantworten kann. Vielleicht könnt ihr mir einen Tipp geben, wo folgende Kug-Abrechnungsmodalitäten geregelt sind.
Kug wird ja anhand entfallener Arbeit berechnet. Im Speziellen werden entfallene Arbeitstage in Kug umgewandelt. Der August hat 21 Arbeitstage. Bei einem MA in Vollzeit macht das insgesamt 168 Arbeitsstunden aus. Bei einem Gehaltsempfänger sind durchschnittliche Monatsarbeitszeiten i.H.v. 173,33 Stunden festgehalten, um den Stundenlohn zu berechnen. Ein MA, der in voller Kurzarbeit war, also keine Arbeitsleistung erbracht hat, soll anhand der Berechnung dennoch ein Istentgelt erhalten? Und zwar in Höhe des Bruttostundenlohns multipliziert mit der Differenz aus Durchschnittsstunden (173,33) und Arbeitsstunden (168), also 5,33 Stunden?
Mein Bauchgefühl sagt, das kann doch nicht korrekt sein, dass ein MA ein Istentgelt erhält, obwohl keine Arbeitsleistung erbracht wurde.
Ich bin gespannt wie ihr zu dem Thema steht und freue mich auf maximalen Input.
Viel Grüße