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Lohnbuchhaltung bei Beschäftigungsverbot / Mutterschutz / Elternzeit

  • 19 May 2023
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Wie wird Beschäftigunsverbot am Besten bzgl. Lohnbuchhaltung abgebildet? Und warum wird das Gehalt bei Angabe eines weiteren Kindes ohne Namen und ohne tatsächliches Geburtsdatum weiterhin vollständig für die errechnete Mutterschutzfrist angezeigt und nicht als “Auszeit” angezeigt so wie bei Elternzeit.

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Beste Antwort von Support Vergütungsmanagement 19 May 2023, 10:58

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Hallo @j.renelt 😊

das Beschäftigungsverbot kann man grob gesehen, auf 2 unterschiedliche Arten abbilden: Beschäftigungsverbot ohne Auswirkungen auf Gehalt / Wiederkehrende Vergütungen und / oder Urlaubsanspruch oder Beschäftigungsverbot mit Auswirkungen auf Gehalt / Wiederkehrende Vergütungen und / oder Urlaubsanspruch.

 

Option 1:

Wenn das Beschäftigungsverbot nur als Abwesenheit vermerkt werden soll ohne weitere Auswirkungen auf Gehälter / Urlaubsanspruch, dann ist es ausreichend, unter dem Attribut Kinder die relevanten Informationen anzugeben. Entweder man aktiviert dort den Mutterschutz, damit dieser im Kalender und im Mitarbeiterprofil unter Abwesenheit eingetragen ist, oder man kann diesen auch manuell hinterlegen. Über diesen Weg wird der Urlaubsanspruch gemäß des Beschäftigungsverbots nicht reduziert und auch am Gehalt ändert sich nichts.

 

Option 2:

Wenn das Beschäftigungsverbot den Urlaubsanspruch entsprechend reduzieren soll und auch das Fixgehalt sowie die Wiederkehrenden Vergütungen anpassen soll, kann neben dem Ausfüllen des Attributs Kinder, noch eine Auszeit hinterlegt werden. Das wird im Mitarbeiterprofil über den Button mit den drei Punkten oben rechts im Eck > Arbeitsverhältnis aussetzen hinterlegt. Durch diese eingetragene Auszeit wird der Urlaubsanspruch und das Gehalt / Wiederkehrenden Vergütungen basierend auf der Länge des Beschäftigungsverbots reduziert.

 

Mit Ausfüllen des Attributs Kinder wird noch nicht automatisch das Gehalt angepasst, das geschieht durch die Aussetzung des Arbeitsverhältnisses oder durch eine manuelle Anpassung des Gehalts.

 

Zum Arbeitsverhältnis aussetzen findest Du weitere Informationen unter https://support.personio.de/hc/de/articles/115003503225-Arbeitsverh%C3%A4ltnis-aussetzen.

 

Liebe Grüße und ein schönes Wochenende,

Marlene

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