Ach ich habe vergessen sie auf Auszeit zu setzen ab Beginn der Mutterschutzfrist, damit funktioniert es natürlich.
Frage hat sich erledigt.
Spannend wäre nur noch wie Datev dann weiß dass Mutterschaftsgeld berechnet werden soll?
Hallo @Chipmunkie, freut mich, dass sich Deine Frage geklärt hat und danke, dass Du sie auch gleich als “gelöst” markiert hast. Bzgl. Deiner Nachfrage bzgl. DATEV, werde ich intern nachfragen.
Ein schönes WE wünsche ich Dir.
LG, Thomas
Hi zusammen, ich würde das Thema gern nochmal aufmachen - sorry Bei mir funktioniert es nämlich nicht, das Gehalt auf 0 zu bekommen. Ich habe die Mitarbeiterin auf Auszeit gesetzt, den Mutterschutzgeldzuschuss als negative Einmalzahlung hinterlegt, das Gehalt bleibt aber wie gehabt stehen und ich kann es nicht auf 0 setzen. Wäre für Hilfe sehr dankbar. LG, Elisa
Hallo @ElisaFr,
damit das Gehalt gekürzt wird, ist es nicht ausreichend den Status auf Auszeit zu setzen. Du musst im Mitarbeiterprofil über den Button mit den drei Punkten > Arbeitsverhältnis aussetzen die Auszeit hier noch eintragen. Dann werden für volle Monate der Urlaubsanspruch reduziert und das Gehalt sowie die Wiederkehrenden Vergütungen werden genullt.
Bitte beachte hierbei: Wenn Du im Profil unter Abwesenheit bereits eine Abwesenheitsart hinterlegt hast, dann musst Du das bei der Auszeit nicht mehr angeben. Dann genügt es, wenn Du Start- und Enddatum der Auszeit einträgst. :)
Weitere Informationen dazu findest Du unter https://support.personio.de/hc/de/articles/115003503225-Auszeit-z-B-Elternzeit-f%C3%BCr-Mitarbeitende-planen.
Liebe Grüße,
Marlene
Hallo zusammen,
auch für mich stellt sich das Thema irgendwie deutlich komplexer da.
Wir haben das betroffene Profil über die Eintragung der Kinder zunächst in den MuSch “Leave” Status geschickt und bemerkt, dass die Zahlungen aufhören. Dies haben wir rückgängig gemacht, aber die korrekte Darstellung der Kosten ist mir noch schleierhaft.
MuSch Start 28.01.2024 -05.05.2024
Gehalt regulär: 5834€
Kalendertägliches Nettentgelt: 118,68
Höhe des monatlichen Noettentgelts: 3560,47
Nettoentgelt - MusZuschuss = 118,68 - 13,00 = 105,68
Zuschuss MuSch ohne Einmalzahlung: 422,72€
Was muss hier als Negativzahlung (einmalig, wiederkehrend?) angelegt werden?
Danke für eure Hilfe, ich bin kein Abrechnungsprofi aber vorher hat das die Steuerberaterin gemacht… ;)
LG
Hallo zusammen,
ich habe gerade dieselbe Frage wie Jennifer Thomas - Gibt es dazu sonst einen Artikel?
LG
Ich hätte dazu auch eine Frage. Ich habe unsere MA auch auf Arbeitsverhältnis aussetzen mit Beginn Mutterschutz gesetzt. Das Gehalt hat es richtig berechnet und den Muttersch.geldzuschuss habe ich als Einmalige Vergütungen hinterlegt.
Die Verpflegungsgutscheine bekommt sie seither nicht mehr, aber bis zum Ende des Mutterschutzes den steuerfreien Sachbezug in Höhe von 50,- EUR. Den hat es aber automatisch gekürzt oder nicht mehr mit aufgenommen. Das ist bei uns hinterlegt als “Wiederkehrende Vergütungen”. Ich kann das manuell da nicht ergänzen. Welche Möglichkeiten gibt es hier?
Muss das manuell für die 3 Monate als einmalige Vergütung aufgenommen werden?
Danke und LG Anica
Hi @Anica,
vielen lieben Dank für Deine Anfrage. Gerne helfe ich Dir bei Deinem Anliegen weiter.
Durch Auszeiten werden wiederkehrende Vergütungen immer anteilig berechnet bzw. gekürzt. Hier hast Du es schon richtig gesagt, dass Du die Summen als einmalige Vergütungen eintragen kannst, da diese nicht von eingetragen Auszeiten betroffen sind und dadurch nicht gekürzt werden.
Falls Du weitere Fragen hast, melde Dich gerne bei uns!
Ich wünsche Dir eine schöne Restwoche.
Liebe Grüße,
Duc-Anh