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Nachträglich genehmigte Arbeitsstunden in der nächsten Abrechnungsperiode berücksichtigen


Hallo zusammen,

wir sind aktuell auf ein Problem bezüglich der Arbeitszeiten unserer Werkstudenten gestoßen:

Unsere Werkstudenten erhalten einen Stundenlohn und werden jeweils zum 15. eines Monats bis zum 15. des nächsten Monats abgerechnet. Hierfür tragen die Studenten ihre Arbeitszeiten nach jedem Arbeitstag in der Personio Zeiterfassung ein. Die eingetragenen Stunden müssen dann vom Vorgesetzten bestätigt / genehmigt werden.

Nun ist es so, dass manche Vorgesetzten nicht dazu kommen die Arbeitsstunden vor dem Stichtag unserer Abrechnung zu genehmigen (z.B. wegen Krankheit, Urlaub, etc.). Diese ungenehmigten Stunden werden dann natürlich nicht in der aktuellen Abrechnungsperiode berücksichtigt. 

Wir haben festgestellt, dass diese Stunden (nach Genehmigung) aber leider auch nicht automatisch im nachfolgenden Abrechnungszeitraum berücksichtigt werden. Händisch zu tracken, welche Stunden nach dem Stichtag genehmigt wurden und dann im nächsten Monat ausgezahlt werden müssen, ist nicht umsetzbar. 

Aktuell läuft es so, dass die Studenten sich bei uns melden, wenn ihnen Stunden nicht ausgezahlt wurden. Das ist für uns kein vertretbarer Zustand. Kann uns für diese Thematik jemand Tipps geben oder Möglichkeiten der Umsetzung nennen?

 

Danke und viele Grüße

Anne

 

 

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Beste Antwort von Marc 13 October 2022, 15:15

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5 Antworten

Benutzerebene 6
Abzeichen +17

Hallo @Anne-Sophie G.,

wie Du bereits korrekt festgestellt hast, werden die Stunden rückwirkend nicht automatisch für den nächsten Monat übernommen. 

Du hast jedoch die Möglichkeit einen benutzerdefinierten Bericht zu erstellen, der Dir anzeigt, wie viele Stunden bei den Mitarbeitenden noch nicht bestätigt wurden. 

Navigiere dazu in die benutzerdefinierten Berichte und erstelle einen Neuen:

  • Berichte > Benutzerdefinierte Berichte > Benutzerdefinierten Bericht erstellen

Als Berichtstyp wählst Du nun Zeitspanne aus und gibst einen benutzerdefinierten Zeitraum an:

Als Tabellenspalten fügst Du neben Basisdaten wie dem Namen und ggf. die E-Mail das Attribut Arbeitsstunden (Bestätigung ausstehend) hinzu.

Bei den Bedingungen kannst Du dann noch eine Personengruppe festlegen, z.B. nur Werkstudierende.

Der Bericht zeigt Dir nun für den gewählten Zeitraum an, ob es noch anstehende Anwesenheitsperioden gibt:

Ich hoffe, das hilft Dir ein wenig weiter.

Liebe Grüße
Marc

Hallo @Anne-Sophie G.,

wie Du bereits korrekt festgestellt hast, werden die Stunden rückwirkend nicht automatisch für den nächsten Monat übernommen. 

Du hast jedoch die Möglichkeit einen benutzerdefinierten Bericht zu erstellen, der Dir anzeigt, wie viele Stunden bei den Mitarbeitenden noch nicht bestätigt wurden. 

Navigiere dazu in die benutzerdefinierten Berichte und erstelle einen Neuen:

  • Berichte > Benutzerdefinierte Berichte > Benutzerdefinierten Bericht erstellen

Als Berichtstyp wählst Du nun Zeitspanne aus und gibst einen benutzerdefinierten Zeitraum an:

Als Tabellenspalten fügst Du neben Basisdaten wie dem Namen und ggf. die E-Mail das Attribut Arbeitsstunden (Bestätigung ausstehend) hinzu.

Bei den Bedingungen kannst Du dann noch eine Personengruppe festlegen, z.B. nur Werkstudierende.

Der Bericht zeigt Dir nun für den gewählten Zeitraum an, ob es noch anstehende Anwesenheitsperioden gibt:

Ich hoffe, das hilft Dir ein wenig weiter.

Liebe Grüße
Marc

Hallo Marc,

danke für deine Rückmeldung! Die Übersicht, die ich über diesen Bericht erstellen könnte, sehe ich ja auch unter der generellen Anzeige “Genehmigungen”, oder? 

Was ist nun, wenn ein Werkstudent nach dem Stichtag unserer Abrechnung noch Stunden für den alten Abrechnungszeitraum einträgt? Müssen wir das manuell abgleichen oder gibt es hier eine andere Lösungsmöglichkeit?

Viele Grüße
Anne

Benutzerebene 6
Abzeichen +17

Hallo @Anne-Sophie G.,

bitte entschuldige meine späte Antwort.

Genau, im Falle eine rückwirkenden Anpassung müsstet ihr dies manuell abgleichen. 

Liebe Grüße
Marc

Abzeichen

Hallo @Marc hat sich an diesem Problem seit dem letzten Jahr etwas verbessert oder muss der Abgleich nach wie vor per Excel-Export gemacht werden? 

 

BG, Antonia

Hallo,

wir haben das gleiche Problem.

Am 12.02. bekomme ich meine Stundenlohnberechtigten mit Stunden seit 1.01. nicht mehr “automatisch” über DATEV abgerechnet. Das ist schon ziemlich hinderlich. 

VG, Sebastian

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