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Hallo,

wie kann man Netto-Abzüge in der vorbereitenden Lohnbuchhaltung abbilden?

Momentan sehe ich keine Möglichkeit das über die Tabelle abzubilden.

Das würde bedeuten wir müssten es manuell nachträglich dem externen Lohnbuchhalter übermitteln. Bitte nicht :) 

Kann jemand bitte helfen?

LG Larissa

Hallo @Larissa Horst,

geht es hierbei um einmalige oder wiederkehrende Abzüge?

Du kannst auch eine negativen Betrag bspw. in die Einmaligen Vergütungen eintragen. Sprich hier vielleicht einmal mit Eurem Lohnbüro, ob ihnen dies bereits weiterhilft, wenn sie den Abzugsbetrag übermittelt bekommen. 

Ihr könnt dann einmal testen, ob es so in Eurem Lohnprogramm korrekt vom Nettolohn und nicht vom Bruttolohn abgezogen werden kann.

Hilft Dir das weiter?

Liebe Grüße,
Lena


Hallo @Lena,

ist das Ganze auch für wiederkehrende Abzüge mit Enddatum (z.B. Darlehen an den Mitarbeiter) möglich? Natürlich soll das Ganze vom Nettolohn abgehen.

Vielen Dank und liebe Grüße,

Ollo


Hallo @ollo,

wiederkehrende Vergütungen können auch mit einem negativen Betrag eingestellt werden. Bitte stellt hier lediglich sicher, dass der Betrag auch wirklich jeden Monat korrekt ist. :) 

Liebe Grüße
Lena


Hallo,

für die Darstellung der Nettolohnarten “Verpflegungspauschale” habe ich eine zusätzliche Vergütung mit der Frequenz “einmalig” angelegt. So erscheint die abgerechnete Verpflegungspauschale in der Gehaltsübersicht der Mitarbeiter in Personio. Leider kann ich diese zusätzliche Vergütung nicht mit dem Datentransfer an die DATEV übermitteln, da in der DATEV LODAS Integration bei den Gehaltseinstellungen für die einmaligen Vergütungen nur Lohnartennummern bis 8999 von Personio akzeptiert werden, die Verpflegungspauschalen jedoch bei LODAS die Lohnartennummer 9979 haben.

Es würde helfen, wenn Personio hier ein weiteres Auswahlfeld für Nettobe- und abzüge bereitstellen würde in dem Lohnartennummern >8999 ausgewählt werden könnten.

Viele Grüße,

Franziska


Hi @Franziska Roßner ,

vielen lieben Dank für Deine Anfrage. Gerne helfe ich Dir bei Deinem Anliegen weiter. ☀️

Generell gilt: Alle einmaligen Vergütungen, die an DATEV LODAS übermittelt werden, werden mit dem Bearbeitungsschlüssel: 2 - Bruttobezug (Betrag zu Lohnarten), auch Nettolohn übermittelt. Es sollten daher keine einmaligen Vergütungen an DATEV LODAS übermittelt werden, die nicht einem Bruttobezug entsprechen.
Diese Information findest Du auch hier: Export von einmaligen Vergütungen mit der DATEV-Integration.


Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass tatsächlich keine einmaligen Netto-Be-/-Abzüge übertragen werden können.
Der Helpcenter-Artikel Export von wiederkehrenden Vergütungen mit der DATEV-Integration unterstützt Dich bei der Einrichtung der Netto-Bezüge der wiederkehrenden Vergütungen. Wichtig ist hierbei vor allem, dass die DATEV Lohnartennummer korrekt hinterlegt ist- die Netto-Bezüge erhalten eine DATEV Lohnartennummer von ≥9000 = Netto-Bezüge/Netto-Abzüge.
 
Lass mich gerne wissen, falls Du weitere Fragen haben solltest!
 
Liebe Grüße
Duc-Anh


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