wir haben folgenden Fall in der vorbereiteten Lohnbuchhaltung. Wir geben die Löhne zum 25. des laufenden Monats frei, hierunter sind auch Stundenlöhner. Da hier nicht die Stunden des ganzen Monats enthalten sind tauchen diese ja im nächsten Monat auf. Gibt es eine Möglichkeit die Darstellung hier zu trennen, damit wir eine Nachberechnung für den Vormonat mit den restlichen Stunden machen können und die Stunden die vom 1-15 bisher angefallen sind in den laufendem Monat abrechnen können? Die restlichen Stunden des Vormonats sollen nicht mit nächsten Monat mit den Stunden zusammen gerechnet werden. Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe. P.s. Der Abrechnungszeitraum steht Stand jetzt auf 1. bis letzter des Monats
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Moin @Laurii_611
mein erster Gedanke wäre das über “Überstundenkonto” in den Anwesenheiten zu steuern.
Also dass du die abgerechneten Stunden damit aus dem Konto raus buchst. Dann sollten nur noch die Stunden auflaufen, die nach dem Abrechnungstag anfallen.
Eine andere Methode fällt mir spontan nicht ein.
Hallo @Laurii_611,
vielen lieben Dank für Deine Anfrage.
In Eurem Fall kann es ratsam sein, die vorbereitende Lohnbuchhaltung zu gruppieren. Das hat den Vorteil, dass für die Stundenlöhner ein eigener Abrechnungszeitraum hinterlegt werden kann. Die Gruppierung kann hier mit dem AttributAbrechnungsart vorgenommen werden. Bitte beachte, dass das Attribut Abrechnungsart in den Mitarbeiterprofilen ausgefüllt sein muss.
Die Gruppierung kann in Einstellungen > Gehalt & Lohnbuchhaltung > Gruppierung hinterlegt werden.
können die Stundenlöhner dann trotzdem auch schon zum 15. mit den Gehältern freigegeben werden, da wir die Stammdaten zur Abrechnung schon benötigen. Da stellt sich dann nur die Frage ob die Freigabe sich auf die Ausgabe der Summen von den Stunden auswirkt, weil wir hier den richtigen Monatsbezug benötigen.
Vielen Dank für die Hilfe!
Hallo @Laurii_611,
Danke für Deine Rückfrage.
Wenn Ihr mit der DATEV-Integration arbeitet, könnt Ihr ggf. am 15ten die Daten über den DATEV-Export an DATEV senden und erst später die vorbereitende Lohnbuchhaltung freigeben.
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