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Frage

Umgang geringfügige Beschäftigung während Elternzeit

  • August 24, 2026
  • 1 Antwort
  • 17 Aufrufe

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Wir haben häufig den Fall, dass Mitarbeiter*innen während ihrer Elternzeit als geringfügig Beschäftigte angestellt werden. Wie geht man am besten damit um, um mit der korrekten Lohnsteuerklasse abzurechnen und auch die korrekten Meldungen (Krankenkassen etc.) durchzuführen? Wir wollen nicht, dass hier das Meldewesen durcheinander kommt.

Der einzig “schöne” Weg der uns einfällt wäre, die entsprechenden Mitarbeiter mit ihrem “Hauptkonto” weiterhin in Auszeit/Elternzeit zu lassen und sie zusätzlich noch einmal gerinfügig beschäftigt anzulegen.

Hat hier jemand Tipps?

1 Antwort

Andrea B.
Community Superstar
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  • Community Superstar
  • August 25, 2026

Hallo ​@IT-Willi , 

schau mal hier. 

Wenn du ein Nebenkonto anlegst, musst du immer manuell nacharbeiten. Personio empfiehlt bei einem Konto zu bleiben und es von Auszeit auf Aktiv zu setzen. 

LG 
Andrea