Answered

Werkstudent*innen, die weniger als 520,00 Euro bekommen


Moin,

wir haben Werkstudent*innen, die in manchen Monate weniger als 520 Euro verdienen. 

Diese müssen dann als Minijobber*innen abgerechnet werden.

Bisher hat die Steuerberatung diese doppelt angelegt in Datev.

Ich möchte jetzt aber nicht jede der Personen doppelt anlegen.

Ist es Möglich, zwei unterschiedliche Personengruppenschlüssel bei einer Person zu hinterlegen? Und im Bestfall wähle ich vor der Übertragung aus, welcher bespielt wird?

icon

Beste Antwort von MaCherie1 22 August 2023, 09:23

Zum Originalpost

5 Antworten

Benutzerebene 7
Abzeichen +29

du kannst leider keine 2 Personengruppenschlüssel pro Person anlegen. Wenn die Änderung aber nicht unter monatlich ist müsste der Steuerberater nicht zwingend in Datev doppelt anlegen

Das verstehe ich nicht ganz.

Was meinst Du mit “unter monatlich”?

 

Benutzerebene 7
Abzeichen +29

Das verstehe ich nicht ganz.

Was meinst Du mit “unter monatlich”?

 

wenn die Änderung keinen ganzen Abrechnungsmonat umfasst. in eurem Fall sollte eigentlich nicht zwingend eine neue Datev Personalnummmer nötig sein

Ich habe es glaube ich verstanden.

Am Ende des Monats, wenn sich herausstellt, Werkstudent*in XY bekommt unter 520,00 Euro Gehalt ausgezahlt, ändere ich den Personengruppenschlüssel zu dem für Minijobs.

Die Personalnummer muss nicht geändert werden, habe ich gerade bei Datev auch noch einmal recherchiert.

Danke!

Benutzerebene 1
Abzeichen

Wenn der Werkstudent im Jahresschnitt bei einer in die Zukunft gerichteten Betrachtungsweise MEHR als 520 € bekommt, ändert sich doch nicht der Status, nur weil er mal einen Monat weniger als 520 € erhält.

Deine Antwort