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Hallo zusammen,

wir beschäftigen bisher einen Werkstudenten, der nun zum Master für 2 Jahre nach Wien geht. Wir möchten ihn gerne weiterbeschäftigen, er kann den Job auch remote machen. Hat jemand diesen Fall schon gehabt? Was müssen wir sozialversicherungs-, steuer- und arbeitsrechtlich beachten? 

Gruß Claudia

Hi @CCS23 

wir hatten diesen Fall mit einem Festangestellten. 

Wenn er seinen Wohnsitz dauerhaft nach Wien verlegt und nicht mehr in Deutschland arbeitet, empfehle ich euch dringend mit einer Steuerberatung (idealerweise mit Expertise in Arbeitsrecht) zusammenzuarbeiten.

Es gibt hier nämlich einiges zu beachten. Einige Beispiele: der Arbeitsvertrag muss nach österreichischem Recht erstellt werden (in Österreich sind z.B. 14 Gehälter verpflichtend), das Gehalt wird komplett in Österreich versteuert und ihr müsst prüfen, ob ihr unbeabsichtigt einen Standort in Österreich öffnet (bei einem Werkstudent eher unwahrscheinlich, aber ich würde es prüfen lassen).

Melde dich gerne bei Fragen.

Viele Grüße

Sarah


Liebe @SarahHen,
ja - diesen Fall haben wir jetzt auch. 

Wir haben in der AHK Österreich einen kompetenten Ansprechpartner gefunden, der uns bei allen wichtigen Fragestellung unterstützt hat. So haben wir das Gefühl steuer- und sozialversicherungsrechtlich gut aufgestellt zu sein. 
Wie bilde ich das jedoch in Personio ab? 
Also, alle anderen Angestellten von uns haben 12 Gehälter…
Herzlichen Dank schon mal für dein Feedback. 

LG Ina


Hi @Ina Lange 

die Urlaubsgehälter habe ich als Bonuszahlung angelegt. Ich zwar nicht ganz korrekt, aber man kann leider nicht mehr als 12 Monatsgehälter anlegen.

Viele Grüße

Sarah


Liebe @SarahHen,
Danke dir für die schnelle Antwort 🙂

LG Ina


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