Hallo zusammen,
wir beschäftigen bisher einen Werkstudenten, der nun zum Master für 2 Jahre nach Wien geht. Wir möchten ihn gerne weiterbeschäftigen, er kann den Job auch remote machen. Hat jemand diesen Fall schon gehabt? Was müssen wir sozialversicherungs-, steuer- und arbeitsrechtlich beachten?
Gruß Claudia
Hi @CCS23
wir hatten diesen Fall mit einem Festangestellten.
Wenn er seinen Wohnsitz dauerhaft nach Wien verlegt und nicht mehr in Deutschland arbeitet, empfehle ich euch dringend mit einer Steuerberatung (idealerweise mit Expertise in Arbeitsrecht) zusammenzuarbeiten.
Es gibt hier nämlich einiges zu beachten. Einige Beispiele: der Arbeitsvertrag muss nach österreichischem Recht erstellt werden (in Österreich sind z.B. 14 Gehälter verpflichtend), das Gehalt wird komplett in Österreich versteuert und ihr müsst prüfen, ob ihr unbeabsichtigt einen Standort in Österreich öffnet (bei einem Werkstudent eher unwahrscheinlich, aber ich würde es prüfen lassen).
Melde dich gerne bei Fragen.
Viele Grüße
Sarah
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