Liebe Community,
ich hatte bei 2 Mitarbeitern im Juni jeweils eine Änderung bei der wiederkehrenden Vergütung, welche erst nach der Freigabe der Abrechnung Juni in Personio erfasst wurden, aber natürlich mit gültig ab 1.6.23, weil es so vereinbart wurde.
Diese beiden Änderungen werden mir im Juli in der Lohnbuchhaltung nicht als Änderung markiert angezeigt. Ich nehme an, dass sie nicht angezeigt werden, weil ich die Änderung mit “gültig ab 1.6.23” erfasst habe. Kann das sein?
Wie geht Ihr mit rückwirkenden Änderungen um?
Ich bin der Meinung, dass jede Änderung der Gehaltsdaten - egal, ab wann gültig - in der Lohnbuchhaltung bei der nächsten Abrechnung markiert erscheinen muss. Denn ich muss hier ja auch eine Nachberechnung für den Vormonat erstellen.
Vielen Dank für Euer Feedback!
Herzliche Grüße
Svenja