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Wiederkehrende Vergütung – Übertragung nach Datev Lodas


Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu den wiederkehrenden Vergütungen bei Personio. Wir nutzen eine DATEV Lodas Integration für unser Steuerbüro. Nun kann ich bei den einzelnen wiederkehrenden Vergütungen in Personio unter Einstellungen -> Lohnbuchhaltung -> DATEV LODAS Integration einstellen, ob diese bei Teilmonaten und Ausfallmonaten gekürzt werden sollen oder nicht.  

Gleichzeitig habe ich im Hilfe-Artikel folgendes gelesen und bin nun verwirrt:

Folgendes müssen Sie bei dem Export von wiederkehrenden Vergütungen beachten: 

  • Wiederkehrende Vergütungen werden aus Personio ungekürzt (nicht anteilig berechnet) exportiert.
  • Eine korrekte Kürzung (anteilige Berechnung) in DATEV erfolgt auf Grundlage von:
    • dem gewählten Kürzungsparameter in den DATEV-Einstellungen in Personio und
    • den erfassten und exportierten Daten zum letzten Beschäftigungsverhältnis des Arbeitnehmers (die Attribute Eintritts- und Austrittsdatum (aktueller Beschäftigungszeitraum)).

Dies hat die Folge, dass bestimmte Sonderfälle rund um die Kürzung nicht unterstützt werden, wenn beispielsweise wiederkehrende Vergütungen in der Mitte eines Monats starten oder enden. Falls eine wiederkehrende Vergütung am 16.01. startet, wird diese Vergütung in diesem Monat nicht an DATEV übermittelt.“

 

Bedeutet es, dass bei der Übertragung die wiederverkehrende Vergütung doch nicht gekürzt wird und wir die Kürzung manuell an unser Steuerbüro weitergeben müssen? Ist die Kürzung dann nur in Personio ersichtlich?

Heißt Ausfallmonat zudem, dass die Personen einen vollen Kalendermonat in Auszeit für die Kürzung sein muss?

Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen.

5 Antworten

Benutzerebene 7
Abzeichen +40

Hallo,

ich verlinke mal @MaCherie1 , die sich damit sehr gut auskennt und es bestimmt aus der Praxis heraus aufklären kann.

Beste Grüße

Dash

Benutzerebene 7
Abzeichen +17

Hi @jhahlweg ,

vielen lieben Dank für Deine Anfrage. Gerne helfe ich Dir bei Deinem Anliegen weiter. ☀️

Generell werden wiederkehrende Vergütung immer ungekürzt an DATEV übertragen. Die Kürzung selber findet in DATEV statt und wird durch den Kürzungsparameter bestimmt, welcher unter Einstellungen > DATEV Integration > Wiederkehrende Vergütung eingestellt ist.

Das heißt, dass wenn eine Kürzung stattfinden soll, wenn z.B jemand mitten im Monat austretet, sollte der Kürzungsparameter gesetzt werden. Personio überträgt den kompletten Betrag, aber auch die Kürzungsinfo. Die korrekte Kürzung wird dann in DATEV vorgenommen.

 

Falls Du weitere Fragen hast, melde Dich gerne bei uns!
Ich wünsche Dir eine schöne Restwoche. ☀️

Liebe Grüße,
Duc-Anh

Benutzerebene 1

Hallo Duc-Anh, 

vielen Dank für deine Antwort. Nur zum Verständnis: Wenn du schreibst, dass die korrekte Kürzung in Datev dann vorgenommen wird, heißt das, dass unsere Lohnbuchhaltung hier manuell eingreifen muss und den richtigen Wert hinterlegen muss? Oder macht DATEV das automatisch?

 

Und noch eine generelle Frage zu den wiederkehrenden Vergütungen in Personio: Kann ich denn in Personio allgemein einstellen, ob wiederkehrende Vergütungen bei einer Auszeit oder einem Teilmonat gekürzt werden sollen (unabhängig von dem, was nach DATEV übertragen wird)? Ich hatte es jetzt mit einer wiederkehrenden Vergütung bei einem Mitarbeiter getestet und diese wurde automatisch gekürzt, da derjenige in Auszeit war. Kann man auch einstellen, dass diese nicht gekürzt werden soll?

Benutzerebene 7
Abzeichen +17

Hi @jhahlweg,

 

wie die Kürzung in DATEV passiert kann ich leider nicht sagen. Dies ist tatsächlich eine DATEV-Einstellung, welche wir nicht beeinflussen können. Ich kann Dir nur sagen, dass Personio die ungekürzten Werte weitergibt mit dem Schlüssel wie es in DATEV gekürzt werden soll.

 

Aktuell kann die anteilige Berechnung der wiederkehrenden Vergütungen während Auszeiten oder zum Ende des Arbeitsverhältnis nicht deaktiviert werden im Gehaltsreiter. Wir empfehlen daher die Differenz des Auszahlungsbetrags stattdessen als einmalige Vergütung im entsprechenden Monat zu hinterlegen. Einmalige Vergütungen sind der einzige Gehaltsbestandteil, der nicht automatisch anteilig berechnet wird.
 
Mehr dazu hier: Einmalige Vergütungen anlegen und verwalten.

 

Liebe grüße

Duc-Anh

Benutzerebene 4
Abzeichen +7

Hi @jhahlweg ,

in den Personio Einstellungen hast du verschiedene Kürzungsoptionen bei den wiederkehrenden Vergütungen. Diese sind gleichlautend zu denen in Datev. Wenn du hier also die entsprechende Kürzungsart aussuchst, wird diese auch nach Datev übertragen.

 

Wenn für den Mitarbeitenden in Datev eine entgeltrelevante Abwesenheit (zB Elternzeit, Krankengeldbezug) erfasst ist, wird die wiederkehrende Vergütung je nach Kürzungsart gekürzt.

 

Viele Grüße, Anja

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