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Wiederkehrende Vergütungen > 2 Zahlungszeitpunkte mit unregelmäßigem Abstand

  • August 18, 2021
  • 4 Antworten
  • 212 Aufrufe

Liebe Community,

 

wir möchten wiederkehrende Vergütungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) von der Logik “Monatlich, Quartalsweise, Halbjährlich, jährlich) abweichend darstellen. Konkret:

Zahlung Urlaubsgeld im Juni

Zahlung Weihnachtsgeld im November

 

Wie lassen sich diese Monatszahlungen abbilden? Über zwei getrennte wiederkehrende Vergütungsarten?

 

Danke für Euren Support

LG

Marco

Beste Antwort von Lena

Hallo @Marco Hackstein ,

Ganz richtig, das Weihnachts und Urlaubsgeld kannst Du als wiederkehrende Vergütungen hinterlegen. 

Im folgenden Beispiel habe ich jeweils eine Vergütungsart angelegt, diese auf Jährlich gestellt und den Monat ausgesucht, in welchem sie ausgezahlt werden soll. Mit dem Datum ab, wählst Du das Datum, ab welchem eine wiederkehrende Vergütung eingestellt werden soll. In meinem Beispiel habe ich die Zahlungen ab Oktober 2020 eingestellt, das bedeutet, das erste Weihnachtsgeld wurde im November 2020 ausgezahlt. Das erste Urlaubsgeld wird im Juni 2021 ausgezahlt.
 

 

So sieht es dann in der Gehaltsübersicht aus: 

 

Sollte im darauf folgenden Jahr die Zahlung nicht wiederkehren, kannst Du die selbe wiederkehrende Vergütung mit 0€ einstellen, so wird sie nachfolgend ausgesetzt oder Du kannst einen anderen Betrag eingeben. Im Folgenden zeige ich es am Beispiel von Urlaubsgeld. Ich lasse es nur im Jahr 2021 auszahlen, ab 2022 soll es dieses nicht mehr geben. Ich stelle die Zahlung wie hier ein:

 

 

Daraufhin wird die Spalte Urlaubsgeld im Jahr 2022 in der Übersicht gar nicht mehr erst angezeigt.

Weitere Informationen zu den wiederkehrenden Vergütungen findest Du hier

Liebe Grüße,
Lena

4 Antworten

Lena
Ehem. Community Moderator*in
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  • Ehem. Community Moderator*in
  • Antwort
  • August 23, 2021

Hallo @Marco Hackstein ,

Ganz richtig, das Weihnachts und Urlaubsgeld kannst Du als wiederkehrende Vergütungen hinterlegen. 

Im folgenden Beispiel habe ich jeweils eine Vergütungsart angelegt, diese auf Jährlich gestellt und den Monat ausgesucht, in welchem sie ausgezahlt werden soll. Mit dem Datum ab, wählst Du das Datum, ab welchem eine wiederkehrende Vergütung eingestellt werden soll. In meinem Beispiel habe ich die Zahlungen ab Oktober 2020 eingestellt, das bedeutet, das erste Weihnachtsgeld wurde im November 2020 ausgezahlt. Das erste Urlaubsgeld wird im Juni 2021 ausgezahlt.
 

 

So sieht es dann in der Gehaltsübersicht aus: 

 

Sollte im darauf folgenden Jahr die Zahlung nicht wiederkehren, kannst Du die selbe wiederkehrende Vergütung mit 0€ einstellen, so wird sie nachfolgend ausgesetzt oder Du kannst einen anderen Betrag eingeben. Im Folgenden zeige ich es am Beispiel von Urlaubsgeld. Ich lasse es nur im Jahr 2021 auszahlen, ab 2022 soll es dieses nicht mehr geben. Ich stelle die Zahlung wie hier ein:

 

 

Daraufhin wird die Spalte Urlaubsgeld im Jahr 2022 in der Übersicht gar nicht mehr erst angezeigt.

Weitere Informationen zu den wiederkehrenden Vergütungen findest Du hier

Liebe Grüße,
Lena


  • Follower
  • April 16, 2026

Hallo,

dann müsste ich aber doch die Zahlungen jedes

mal manuell ermitteln.

Wenn ich das über Sonderzahlung machen würde, könnte ich den Prozentsatz des Gehalts eingeben.

Sonderzahlungen kann ich bei den Mitarbeitern aber nicht angeben (Sonderzahlungen können derzeit nur für Personen in Gesellschaften verwendet werden, die nicht DATEV oder Personio Payroll nutzen)

Gruß

Jana


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  • Community Moderator
  • April 17, 2026

Hallo ​@Jana Petri 

was würdest du gerne abbilden wollen? Der Thread ist schon älter, daher frage ich nochmal nach.

 

Liebe Grüße,

Marlene


  • Follower
  • April 17, 2026

Hallo ​@Marlene Heß

Ich möchte unter dem Reiter “Gehälter” gerne Weihnachts-& Urlaubsgeld im jeweiligen Monat bei jedem Mitarbeiter abbilden.

Als Sonderzahlung könnte ich erfassen, dass dies jeweils 50% des Gehalts betrifft, als einmalige Vergütung muss ich den Betrag aber für jeden Mitarbeiter individuell ermitteln, was mehr Arbeit macht.

Ich kann die Sonderzahlung unter Vergütungen zwar anlegen aber dann keinem Mitarbeiter zuordnen.

VG

Jana