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Hallo liebe HRler-Arbeitsrechtsexperten,

aktuell haben wir den Fall, dass wir einen Arbeitnehmer haben, der durchgehend im mobilen Office (nicht Homeoffice) arbeitet. Aus diesem Grund entfällt für den Dienstwagen auch der geldwerten Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb. Ab September wird der Arbeitnehmer zum Geschäftsführer ernannt.

Wir fragen uns gerade, ob es durch das mobile Office zur Gründung einer Betriebsstätte oder Betriebsaufspaltung kommt. Hat hier vielleicht schon jemand Erfahrungen?

Ansonsten sind wir auch für andere Hinweise in diesem Fall dankbar. 

Beste Grüße & vielen Dank im Voraus, 

Cosima
 

Hallo @Cosima Christian,

das ist ein komplexes Thema und es müssen viele Punkte beachtet werden (Arbeitet der Mitarbeiter dauerhaft aus dem Ausland als GF, wie definiert Ihr mobiles Arbeiten etc.), dass ich mit der Fragestellung an Euerer Stelle zum Anwalt gehen würde, um hier rechtlich sicher aufgestellt zu sein.

Viele Grüße

Sissi


Hallo @Cosima Christian,

ich habe tatsächlich über so ein ähnliches Thema mal eine Arbeit in der Uni geschrieben. Wichtig wäre:

  1. Begründet sich tatsächlich eine Betriebsstätte: https://www.haufe.de/steuern/haufe-steuer-office-excellence/betriebsstaette-ueberblick_idesk_PI25844_HI1633116.html
  2. Ist diese in Deutschland? Oder im EU Inland, dann müssen hier auch noch die Doppelbesteuerungsabkommen berücksichtigt werden.

Ich bin ehrlich, es ist ein sehr komplex Thema und ich würde mich hier an Euren vertrauten Steuerberater wenden. 

LG, Elena 


Hi @ElenaJulia , Hi @sissi Kistner ,

vielen Dank für eure Rückmeldungen. Wir werden uns auf jeden Fall noch Rat bei unserem Steuerbüro und Anwalt einholen.

Vielleicht aber noch als Ergänzung: Das mobile Arbeiten bezieht sich nur auf Deutschland und wir haben hier unseren Firmensitz an 5 verschiedenen Standorten. Hauptsitz ist in Berlin. Der Hauptstandort wird von den zukünftigen GF auch unregelmäßig angefahren. Allerdings wohnt GF 1 in Mainz und GF 2 in Brandenburg. Beide GFs haben einen Vertrag in dem als Arbeitsort “mobiles Arbeiten und Betriebsstätte Berlin” steht, damit der geldwerte Vorteil für die Berechnung des Dienstwagens entfällt. Wir setzen aktuell nur die 1% für den Bruttolistenpreis an.

Und da sich durch das dauerhafte mobile Arbeiten ggf. eine Betriebsstättengründung ergibt, wollte ich mal nachfragen, ob jemand von euch das vielleicht in der Praxis irgendwie auch so umsetzt. :)

Liebe Grüße
Cosima  ​​​​​​​


Hallo zusammen,

@ElenaJulia das finde ich ja richtig spannend! Lieben Dank, dass Du bereits zwei Aspekte geteilt hast! 🚀

Ich kann zusätzlich noch einen HR-Lexikon Artikel zum Thema “Mobiles Arbeiten” weiterleiten. Dort werden auch einige arbeitsrechtliche Komponenten angesprochen.

@Cosima Christian Deinen Post werde ich für einige Zeit auf der Startseite anheften, damit noch ein paar mehr Äuglein Deinen Beitrag sehen. 👀
 

@Christin@lisa.guenther@Ibbi könnt Ihr ggf. aus eigener Erfahrung berichten oder habt weitere Anhaltspunkte für Cosima? 🙂


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