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⚖️ EuGH-Urteil: Mehr Diskriminierungsschutz für Eltern von Kindern mit Behinderung

  • September 24, 2025
  • 2 Antworten
  • 98 Aufrufe
Anna M
Ehem. Personio Mitarbeiter*in
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  • Ehem. Community Managerin

Liebe Community,

der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im September 2025 ein wichtiges Urteil gefällt, das für alle in der Personalarbeit relevant ist: Es schützt Eltern, die ein Kind mit Behinderung betreuen, vor Benachteiligungen am Arbeitsplatz. Wir fassen für Euch die wichtigsten Punkte zusammen und geben einen kurzen Überblick, was das für Eure tägliche Arbeit bedeutet.

 

Wichtigste Punkte des EuGH-Urteils

  • Erweiterter Diskriminierungsschutz: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Eltern von Kindern mit Behinderung vor Diskriminierung im Arbeitsleben geschützt sind. Das Diskriminierungsverbot gilt also nicht nur für Menschen mit Behinderung selbst, sondern auch für ihre betreuenden Angehörigen.

  • Konkreter Anlass: Hintergrund war die Kündigung einer Mutter, deren Arbeitgeber davon ausging, sie könne wegen der Betreuung ihres Kindes mit Behinderung weniger leisten. Die Mutter klagte dagegen und erhielt vom EuGH Recht.

  • Diskriminierungsverbot im Arbeitsverhältnis: Arbeitgeber dürfen Eltern von Kindern mit Einschränkungen nicht benachteiligen – zum Beispiel bei Einstellung, Arbeitsbedingungen oder Kündigung – wenn der Grund die Betreuung des Kindes ist.

  • Kein eigener Kündigungsschutz: Das Urteil begründet keinen separaten Kündigungsschutz für betroffene Eltern. Es geht ausschließlich um den Schutz vor Diskriminierung.

  • Signal an Unternehmen: Das Urteil ist ein klares Zeichen für mehr Fairness und Gleichbehandlung. Unternehmen und Personalabteilungen müssen Diskriminierung aktiv vermeiden und ihre Prozesse entsprechend gestalten.

 

Handlungsempfehlungen für HR

  1. Schulungen und Awareness: Schulung von Führungskräften und HR-Mitarbeiter*innen zu den neuen Anforderungen und Sensibilisierung für verdeckte Diskriminierung.
  2. Überprüfung von Prozessen: Prüft bestehende Personalprozesse (z.B. bei Beförderung, Versetzung, Kündigung) auf mögliche Benachteiligungen.
  3. Ansprechpartner benennen: Richtet Anlaufstellen/ konkrete Kontaktpersonen für betroffene Eltern ein, um Diskriminierung zu verhindern oder frühzeitig zu erkennen.
  4. Dokumentation: Haltet Entscheidungsprozesse transparent und nachvollziehbar fest.

Das EuGH-Urteil ist ein wichtiger Schritt für mehr Gleichstellung und Familienfreundlichkeit in Unternehmen. Für Personalabteilungen bedeutet es: Mehr Verantwortung, aber auch die Chance, aktiv zu einer inklusiven Unternehmenskultur beizutragen.

Habt Ihr in einem Unternehmen schon einmal einen Fall erlebt, in dem Eltern wegen der Betreuung eines Kindes mit Einschränkungen benachteiligt wurden, oder standet Ihr vielleicht selbst schon vor einer solchen Herausforderung? Wie seid Ihr damit umgegangen und welche Erfahrungen habt Ihr gesammelt?

Teilt Eure Gedanken und Praxisbeispiele gerne in den Kommentaren!

 

Quellen:

https://www.personalwirtschaft.de/news/arbeitsrecht/diskriminierung-eugh-urteil-schuetzt-eltern-behinderter-kinder-195462/

https://www.rnsp.de/blog/2025/09/15/arbeitsrecht-diskriminierungsschutz-von-eltern-bei-betreuung-behinderter-kinder/

https://caritas-dienstgeber.de/detail-news/eugh-ausweitung-diskriminierungsschutz-von-menschen-mit-behinderungen-auf-eltern-von-kindern-mit-behinderungen/

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/arbeitsmarkt/eugh-urteil-diskriminierung-eltern-behinderung-kind-100.html

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0078

https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=67793&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=11336176

2 Antworten

KiCa_SK
Brainy
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  • Brainy
  • September 24, 2025

Bislang war dies nie ein Thema, denn wenn es wirklich mal den bekannten Fall einer mitarbeitenden Person mit einem behinderten Kind gab, dann wurde diese Person genau wie alle anderen behandelt. Auch Kinder ohne Handicap werden krank oder führen zu Einschränkungen in der Verfügbarkeit der Mutter/des Vaters. Bislang war es immer ein Geben und Nehmen. Wir als Unternehmen haben ermöglicht, was möglich ist und die Mitarbeitenden haben (gefühlt) auch sehr viel privat dafür getan, dass sie den Arbeitsablauf möglichst wenig beeinträchtigen, egal ob das Kind eine Behinderung hat oder nicht. Wichtig ist mir trotzdem, dass intern nicht die Empfindung bei anderen Mitarbeitenden aufkommt: “Ich habe Nachteile, nur wiel die/der ein Kind hat”. Bei aller Rücksichtnahme und Fürsorge von Müttern und Vätern muss es immernoch in das Teamgefüge passen.

Vor der Einstellung wissen nur die wenigsten, dass die Person ein behindertes Kind hat und das ist in meinen Augen auch völlig ok so. Für mich würde dies auch keinen Unterschied in der Betrachtung der Person ergeben. Wünschenswert wäre natürlich der offene Umgang durch den Bewerbenden damit, aber am Ende hat dies keinen EInfluss. Es ist und bleibt ein Kind.


Anna M
Ehem. Personio Mitarbeiter*in
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  • Autor*in
  • Ehem. Community Managerin
  • September 25, 2025

Danke für Deinen interessanten Einblick ​@KiCa_SK! Es ist spannend zu lesen, wie Ihr im Unternehmen mit solchen Situationen umgeht und dass für Euch das Teamgefühl und eine gleiche Behandlung im Vordergrund stehen. Besonders wichtig finde ich, dass es letztlich immer um ein Geben und Nehmen geht und dass Unternehmen und Mitarbeitenden flexibel und verständnisvoll miteinander umgehen sollten, wie du gesagt hast.

Es ist natürlich ein Balanceakt als Personaler oder Führungskraft, dass sich alle gerecht behandelt fühlen. Rücksicht zu nehmen und gleichzeitig Fairness und Zusammenhalt im Team zu stärken ist nicht einfach. Transparenz, Offenheit und ein wertschätzender Umgang können hier sicherlich helfen.