In unserem Betrieb besteht die Möglichkeit, ehrenamtlichen Urlaub (bezahlt!) zu beantragen, zusätzlich zum regulären Urlaub. Da dies jedoch aus wirtschaftlichen Gründen nicht nachhaltig ist, möchten wir gerne eine Umstellung vornehmen. Im Bereich der Feuerwehrtätigkeiten gibt es für Arbeitgeber die Möglichkeit, die Gehaltsfortzahlung gesetzlich zurückzufordern (gesetzliche Grundlage: Bayerisches Feuerwehrgesetz; Abschnitt 2, Art. 10 Erstattungsansprüche von Arbeitgebern). Diese Möglichkeit gibt es in Bayern nur für Bildungsveranstaltungen, nicht aber für Freizeiten, die man Monate und Wochen lang vorab plant und dann durchführt.
Wir legen großen Wert auf den gesellschaftlichen Beitrag, den Jugendleiter:innen und Helfende leisten, möchten jedoch gleichzeitig wirtschaftlich handeln. Aus diesem Grund möchten wir unsere internen Prozesse überarbeiten, um die Beantragung von Freistellungen für ehrenamtliche Tätigkeiten so einfach wie möglich zu gestalten aber auch fair und rechtlich unangreifbar zu sein.
- Habt ihr in euren Betrieben auch Jugendleiter:innen und Helfende, die in Organisationen tätig sind?
- Wie geht ihr damit um? Denn wir haben die Erfahrung gemacht, dass Jugendleiter:innen eher dazuneigen ausgelaugt zu sein, wenn sie ihren regulären Urlaub für Freizeiten nutzen müssen.
- Denkt ihr es ist Rechtlich auch wegen Gleichbehandlung etc. okay diesen Urlaub weiterhin zu gewährleisten?
Ich bin absolut gespannt auf eure Erfahrungen und Lösungen.
Sweet Greez