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Anstelldatum


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Hallo zusammen,

wir haben die Einrichtung der DATEV-Integration aktuell ganz frisch abgeschlossen, jedoch noch nicht in Betrieb genommen.

Ich habe hierzu eine etwas merkwürdige Frage und bitte gleich vorab um Verzeihung wenn das nun kompliziert ausgedrückt ist, aber ich weiß nicht wie ich es anders fragen soll 🤦‍♂️:
 

Wird das Attribut “Anstelldatum” aus dem Bereich “Personalinformationen” bei der Datev-Integration an Datev weitergegeben oder sind für Datev nur die Attribute “Ersteintrittsdatum” und “Eintrittsdatum (aktueller Beschäftigungszeitraum)” aus dem (in unserem Fall) Bereich “Lohn & Gehalt” relevant?

Hintergrund ist Folgender:

Unser Unternehmen wurde 2021 von Einzelunternehmen zu GmbH & Co. KG umfirmiert. Die meisten Beschäftigten waren bereits vor der Umfirmierung angestellt und entsprechend wurden in Personio die Daten erfasst. Als Anstelldatum (Personalinformationen) wurden jeweils die realen Ersteintrittsdaten (also vor 2021) verwendet. Somit haben wir auch z.B. eine korrekte Gehaltshistorie mit Daten vor der Umfirmierung.

Natürlich müsste das Anstelldatum auf das Datum der Umfirmierung umgestellt werden, da die Mitarbeiter nun theoretisch für ein “anderes” Unternehmen arbeiten als zuvor, jedoch möchte ich nicht die Historien zerschießen.

Daher wäre für mich interessant zu erfahren ob das Anstelldatum (Personalinformationen) eine direkte Auswirkung auf Datev hat (nicht dass es bei unserem Steuerberater etwas zerschießt bei Nutzung der Datev-Integration) oder ob es genügt im Bereich “DATEV Lohn und Gehalt” die Eintrittsdaten (aktueller Beschäftigungszeitraum) mit dem Start der “neuen” Firma zu erfassen und das Ersteintrittsdatum dann dort ebenfalls.

Ich weiß - schräg und durcheinander, aber vielleicht gibt es jemanden da draußen der mich versteht 😂😂


Vielen Dank vorab!

Liebe Grüße
Sven

P.S.: Ich bin übrigens buchbar um völlig unverständliche Vorträge zu halten. Kann ich. Buchungsanfragen gerne hier😂😂

 

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Beste Antwort von Elena 26 October 2023, 08:05

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2 Antworten

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Hallo @Lautmacher,

ich finde es tatsächlich gar nicht so unverständlich, da wir am Anfang super viel über diese drei Daten, die eigentlich alle was mit dem Beginn des Arbeitsverhältnis zu tun haben, gesprochen haben. 

Kurzer Disclaimer vorab: Wir nutzen LODAS, habe mir aber sagen lassen, dass das meiste schon sehr ähnlich ist. 

Ich versuche es mal ein bisschen zu erklären, wohlwissend, dass auch das vielleicht nicht ganz verständlich sein mag. 

Ganz wichtig ist für das Anstelldatum innerhalb von Personio: Es berechnet die Betriebszugehörigkeit und genauso nutzen wir es auch. Das ist eigentlich der einzige Zweck den wir damit verfolgen. Wir haben verschiedene Gesellschaften und wenn jemand zwischen den Gesellschaften wechselt, dann nutzen wir das Ersteintrittsdatum, um zusätzlich das Anstelldatum zu pflegen, aber es ist das gleiche wie das Anstelldatum. Das ist bei jemandem der nicht gewechselt hat leer. Das Eintrittsdatum (aktueller Beschäftigungszeitraum) ist grundsätzlich das gleiche wie das Anstelldatum, außer jemand hat die Gesellschaft gewechselt. Achtung: hier evtl. mit dem Steuerberater klären was er in die Gehaltsabrechnung überträgt

Also bei eurem Fall wäre das wie folgt: 

Jemand der vor Umfirmierung schon da war: 

Anstelldatum: Datum vor 2021 

Eintrittsdatum (aktueller Beschäftigungszeitraum): 01.01.2021

Ersteintrittsdatum: Datum vor 2021 

 

Jemand der erst nach der Umfirmierung da war:

Anstelldatum: Datum nach 2021

Eintrittsdatum (aktueller Beschäftigungszeitraum): Datum nach 2021

Ersteintrittsdatum: “leer”

 

Bei uns auf der Gehaltsabrechnung erscheint grundsätzlich das Eintrittsdatum (aktueller Beschäftigungszeitraum), außer jemand hat das Ersteintrittsdatum befüllt. 

 

 

Wird das Attribut “Anstelldatum” aus dem Bereich “Personalinformationen” bei der Datev-Integration an Datev weitergegeben oder sind für Datev nur die Attribute “Ersteintrittsdatum” und “Eintrittsdatum (aktueller Beschäftigungszeitraum)” aus dem (in unserem Fall) Bereich “Lohn & Gehalt” relevant?

 

Um aber diese Frage kurz und knapp zu beantworten: Ja, nur Ersteintrittsdatum und Eintrittsdatum (aktueller Beschäftigungszeitraum) sind für das Lohnprogramm relevant. 

Ich hoffe das hilft dir etwas weiter.

Viele Grüße, 

Elena 

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Hallo Elena,


super - beantwortet und erledigt!

Vielen lieben Dank für Deine Zeit das ausführlich zu beantworten.


Herzliche Grüße

Sven
 

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