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Teilzeit während der Elternzeit


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Hallo zusammen, 

es gibt zwar einen Artikel mit diesem Thema und auch im Helpcenter gibt es einen Artikel. Irgendwo habe ich gelesen, dass man die/den Mitarbeitende nicht doppelt anlegen soll für den Zeitraum der Arbeit in Elternzeit. Man soll bei einem Account bleiben. 

Wir haben die Datev Schnittstelle mit der Steuerberaterin. Sie sagt, sie muss in Datev die Mitarbeitende mit einer weiteren Personalnummer anlegen. Damit die Gehaltsabrechnung auch bei der Mitarbeitenden ankommt, muss ich dann doch zwangsläufig auch in Personio einen zweiten Account anlegen. Oder? 

Freue mich auf Eure Unterstützung. 

 

Grüße Andrea

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Beste Antwort von Navigator 11 March 2024, 07:18

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2 Antworten

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Moin @Andrea B. 

wir nutzen mit unserem Steuerbüro auch die Datev Schnittstelle und legen KEINEN neuen MA für die Elternzeit an. Läuft einwandfrei.

Ich habe in den letzten Jahren immer wieder Väter mit einer Kombi aus Vollzeit-Elternzeit und Teilzeitarbeit während der Elternzeit abgerechnet. Die Elternzeit für Vollzeit-Abwesenheit ist denke ich klar.

Bei der Teilzeit “beende” ich die Vollzeit-Elternzeit und gebe dem MA in seinem Profil für den Zeitraum eine Teilzeitbeschäftigung. Genau so wie ich es bei jemandem tun würde, der regulär auf Teilzeit wechselt, nur eben für einen befristeten Zeitraum.

Hier als Beispiel: Mein MA hat eine volle Auszeit für die Zeit 15.1.-14.3. und arbeitet ab dem 15.3. bis zum 14.7. in Teilzeit während der Elternzeit. Ab dem 15.7. gilt wieder sein Vollzeit-Vertrag.

 

 

Mein Steuerbüro hat absolut keine Schwierigkeiten damit.

 

Bei mehreren Personalnummern für ein und den selben MA finde ich die Fehlerquote zu hoch. Das führte in meinem alten Unternehmen häufig zu Schwierigkeiten mit der Krankenkasse - Zuordnung und Berechnung von Krankengeld - und auch mit dem Finanzamt (Lohnsteuerbescheinigung/ Steuererklärung).

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@Navigator 

Es geht nicht um eine Reduzierung von 40 auf 30 Stunden, sondern in der Elternzeit wird es ein Minijob mit 5! Stunden sein, somit als Hinzuverdienst. Von @MaCherie1 habe ich die Info, dass es dann leider doch 2 Profile sein müssen. Mir war in meiner Fragestellung nicht bewusst, dass es auf die Tatsache ankommt, ob es ein Minijob ist oder eine Teilzeitbeschäftigung. Wenn die Kollegin im Sommer auf 32 Stunden Teilzeit geht, dann gehe ich zurück auf das ursprüngliche Profil. 

Danke für deinen Post. 

LG
Andrea

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