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Arbeitsvertrag geringfügige Beschäftigung


Andrea B.
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Hallo zusammen, 

die Grenze der geringfügigen Beschäftigung ändert sich mit dem Mindestlohn. 

In unseren Verträgen steht immer der Betrag, den die / der geringfügig Beschäftigte jeden Monat überwiesen bekommt. 

Nun ändert sich der Mindestlohn fast jährlich und er wird sich weiter erhöhen (finde ich gut, alles ok). 

Macht ihr dann immer eine Änderung des Arbeitsvertrages oder gibt es eine clevere und rechtssichere Formulierung, die diese Erhöhung auffängt. Und ja, wir erhöhen den Auszahlungsbetrag und senken nicht die Arbeitszeit. 

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5 Antworten

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  • 20. Februar 2025

@Andrea B. Es ist wahrscheinlich nicht die Lösung was du suchst: Die Möglichkeit besteht wahrscheinlich nicht auf eine Entgeltgruppe oder so zu verweisen?


allwehaveisnow
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Hallo Andrea,

wir machen es so, das wir immer bei einer Stundenlohnerhöhung einen Nachtrag zum Arbeitsvertrag mit dem entsprechenden Stundenlohn machen.

Wir zahlen jedoch nicht genau den Mindestlohn, so das wir immer noch etwas nach oben Luft haben.

VG


Andrea B.
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  • 21. Februar 2025

@allwehaveisnow 

Wir machen es auch so, und zahlen auch nicht den genauen Mindestlohn. Aber dieses Jahr musste ich wieder ran und hatte die Hoffnung es irgendwie (und rechtssicher) zu vereinfachen. Wenn ich hier vom Hocker falle, denkt niemand daran ;-)

 

LG


Andrea B.
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  • 21. Februar 2025

@Flex1234 

Ein Verweis auf die Entgeltgruppe entfällt, weil sie gar nicht eingruppiert ist, sondern wir vor über 20 Jahren den Minijob Vertrag mit seinerzeit € 400 gemacht haben und in den letzten Jahren regelmäßig angepasst haben. 


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Hallo Andrea,

wie wäre es, wenn du, in Anlehnung an die Idee von ​@Flex1234, nicht mit einer Entgeltgruppe, sondern mit einem Verweis auf den Mindestlohn formulierst? Ungefähr so mal ganz grob kurz runtergeschrieben:

für Monatsgehalt: Die monatliche Vergütung bezieht sich auf den jeweils gültigen Höchstsatz für Minijobs. Aktuell beträgt dieser 556 € / Monat und erhöht sich jeweils automatisch, wenn sich gesetzliche Änderungen ergeben.

für Stundenlohn: Es wird vereinbart, dass ein Stundenlohn gezahlt wird, der jeweils dem aktuell gütligen Mindestlohn entspricht und sich automatisch bei gesetzlichen Änderungen erhöht. Aktuell beträgt er 12,82 € / Stunde.

Ich würde es bei neuen Verträgen gleich so machen und bei alten Verträgen mit einem Zusatz zum Arbeitsvertrag.

VG Angelika


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