Hallo zusammen,
die Grenze der geringfügigen Beschäftigung ändert sich mit dem Mindestlohn.
In unseren Verträgen steht immer der Betrag, den die / der geringfügig Beschäftigte jeden Monat überwiesen bekommt.
Nun ändert sich der Mindestlohn fast jährlich und er wird sich weiter erhöhen (finde ich gut, alles ok).
Macht ihr dann immer eine Änderung des Arbeitsvertrages oder gibt es eine clevere und rechtssichere Formulierung, die diese Erhöhung auffängt. Und ja, wir erhöhen den Auszahlungsbetrag und senken nicht die Arbeitszeit.