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Ansichtsrecht von zukünftigen Änderungen für Vorgesetzte

  • April 10, 2025
  • 6 Antworten
  • 56 Aufrufe

AM_HR
Community Superstar
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Hallo zusammen,

kann mir jemand auf Anhieb sagen, ob die bereits eingetragenen künftigen Änderungen, wie hier die Arbeitszeit, eine reine Admin-Ansicht ist, oder ob die Führungskräfte über die Rollen die Änderungen ebenfalls einsehen können. 

Aktuell sehen unsere Führungskräfte diese Änderungen leider nicht, allerdings wäre das ja für deren weitere Planung total hilfreich. Über Anwesenheiten können sie das nachvollziehen, sofern das neue AZ-Modell hinterlegt worden ist. Die Einsicht in den Personalinformationen wäre allerdings deutlich einfacher. 

Die Rechte der Rolle sehen so aus:

 

Viele Grüße

Jan

Beste Antwort von Michael H.

Hallo ​@AM_HR,

um geplante Änderungen in Mitarbeitendenprofilen sehen zu können, braucht es mindestens das Vorschlagsrecht auf den jeweiligen Abschnitt. Deinem Screenshot nach scheint es bisher nur Ansichtsrechte zu geben.

Das hat den Hintergrund, dass es möglicherweise nicht für alle Parteien, die das >aktuelle< Attribut sehen können, möglich sein soll, etwaige Änderungen in der Zukunft einzusehen. Für welche Anwendungsfälle auch immer. Mit einem Vorschlagsrecht ist man bereits mit einiger Macht ausgestattet, zum Beispiel eine Attributsänderung in Gang zu setzen. Die Grundidee hinter dem Recht ist, dass man am Änderungsprozess eines Attributs grundlegend beteiligt sein kann, daher schadet es auch nicht, zukünftige Änderungen mit einsehen zu können.

 

Wenn eure Führungskräfte also auch geplante Änderungen einsehen können sollen, bräuchten sie also mindestens das Vorschlagsrecht. :)

 

Ich hoffe, ich kann Dir damit weiterhelfen!

Liebe Grüße
Michael

6 Antworten

Lucie B
Ehem. Community Moderator*in
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  • Ehem. Community Moderator*in
  • May 28, 2025

Hallo ​@AM_HR

konntet Ihr das mittlerweile klären? Die Frage scheint irgendwie untergegangen zu sein…

Viele Grüße
Lucie


AM_HR
Community Superstar
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  • Community Superstar
  • May 28, 2025

Hallo ​@Lucie B,

ich habe bislang nicht rausfinden können, ob wir diese Ansicht für die Führungskräfte einstellen können. Aktuell sehen unsere Führungskräfte keine hinterlegten Änderungen für die Zukunft. 

Liebe Grüße

Jan


Lucie B
Ehem. Community Moderator*in
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  • Ehem. Community Moderator*in
  • May 28, 2025

Danke fürs Bescheid geben, ich schau mal ob ich das für Dich herausfinden kann.

Viele Grüße
Lucie


AM_HR
Community Superstar
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  • June 24, 2025

Liebe ​@Lucie B,

konntest du zu dem Thema schon etwas in Erfahrung bringen? 

LG, Jan


Michael H.
Community Moderator
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  • Antwort
  • July 3, 2025

Hallo ​@AM_HR,

um geplante Änderungen in Mitarbeitendenprofilen sehen zu können, braucht es mindestens das Vorschlagsrecht auf den jeweiligen Abschnitt. Deinem Screenshot nach scheint es bisher nur Ansichtsrechte zu geben.

Das hat den Hintergrund, dass es möglicherweise nicht für alle Parteien, die das >aktuelle< Attribut sehen können, möglich sein soll, etwaige Änderungen in der Zukunft einzusehen. Für welche Anwendungsfälle auch immer. Mit einem Vorschlagsrecht ist man bereits mit einiger Macht ausgestattet, zum Beispiel eine Attributsänderung in Gang zu setzen. Die Grundidee hinter dem Recht ist, dass man am Änderungsprozess eines Attributs grundlegend beteiligt sein kann, daher schadet es auch nicht, zukünftige Änderungen mit einsehen zu können.

 

Wenn eure Führungskräfte also auch geplante Änderungen einsehen können sollen, bräuchten sie also mindestens das Vorschlagsrecht. :)

 

Ich hoffe, ich kann Dir damit weiterhelfen!

Liebe Grüße
Michael


AM_HR
Community Superstar
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  • Community Superstar
  • July 3, 2025

Hallo ​@AM_HR,

um geplante Änderungen in Mitarbeitendenprofilen sehen zu können, braucht es mindestens das Vorschlagsrecht auf den jeweiligen Abschnitt. Deinem Screenshot nach scheint es bisher nur Ansichtsrechte zu geben.

Das hat den Hintergrund, dass es möglicherweise nicht für alle Parteien, die das >aktuelle< Attribut sehen können, möglich sein soll, etwaige Änderungen in der Zukunft einzusehen. Für welche Anwendungsfälle auch immer. Mit einem Vorschlagsrecht ist man bereits mit einiger Macht ausgestattet, zum Beispiel eine Attributsänderung in Gang zu setzen. Die Grundidee hinter dem Recht ist, dass man am Änderungsprozess eines Attributs grundlegend beteiligt sein kann, daher schadet es auch nicht, zukünftige Änderungen mit einsehen zu können.

 

Wenn eure Führungskräfte also auch geplante Änderungen einsehen können sollen, bräuchten sie also mindestens das Vorschlagsrecht. :)

 

Ich hoffe, ich kann Dir damit weiterhelfen!

Liebe Grüße
Michael

 

Hallo ​@Michael H.,

vielen Dank für die Rückmeldung. Allerdings werden wir die Führungskräfte nicht mit einem Vorschlagsrecht ausstatten. Gerade hinsichtlich der Arbeit haben die Führungskräfte kein Recht darauf eine Änderung vorzuschlagen. Daher wäre an dieser Stelle eine Einsichtnahme ohne weitere “Macht” deutlich sinnvoller. Die Änderungen haben ja Auswirkungen auf die Zusammenarbeit und Kapazitätssteuerung. Wenn die Führungskraft erst am Tag der Umstellung die Änderung mitbekäme, wäre das schlecht. Vielleicht könnt ihr das einmal als Verbesserungsvorschlag mit aufnehmen. 

Viele Grüße

Jan