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Hallo Community,

ich habe eine Frage zum Datenschutz in Personio:

Müssen wir unsere Mitarbeiter neben der Information zur Nutzung von Personio auch beispielsweise nach Ihrer Zustimmung fragen oder sie unterschreiben lassen?

Da sind wir uns aktuell noch nicht sicher

Grundsätzlich darf der Arbeitgeber für die Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses notwendige persönliche Daten der Mitarbeitenden problemlos erheben, speichern und zu diesem Zweck verarbeiten ( § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG). Dafür ist also keine gesonderte Einwilligung erforderlich.

Ebenfalls ist es die freie Entscheidung des Arbeitgebers, auf welchem Weg er das tut, also analog oder digital und mit welcher Software.

Für die grundsätzliche Nutzung von Personio braucht es also keine gesonderte Einwilligung der Mitarbeitenden.

Kritisch wird es allerdings schon dort, wo man einfach allen Mitarbeitenden die Geburtstage ihrer Kolleg*innen auf der Startseite anzeigen lässt (unkritisch wäre es nur, wenn wirklich jede einzelne Person, die das sieht, eine Aufgabe im Rahmen ihrer Stellenbeschreibung hat, für die sie diese Info bräuchte - und das ist ja in den meisten Fällen eher nicht so ;)). Da müsste man sich tatsächlich das Einverständnis der Mitarbeitenden einholen - oder eben diese Zugriffsrechte in der Rolle nicht gewähren.


Sehr gut, alles klar!

Vielen Dank!:)


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