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Hallo zusammen

Wir lassen unsere Arbeitsverträge samt Beilagen über Personio unterschreiben. 

Gemäss Bundesamt Kommunikation ist diese nicht qualifizierte elektronische Unterschrift.

Elektronische Signatur (admin.ch)

Habt ihr das gleiche Problem und wie habt ihr es gelöst?

 

Danke euch im Voraus. 

Beste Grüsse

 

in Deutschland muss gemäß Nachweisgesetz sämtliche wesentliche Vertragsbedingungen und deren Änderungen schriftlich auf Papier erfolgen. Bedeutet wir lassen im ersten Schritt über Personio unterschreiben und reichen dann die wesentlichen Vertragsbedingungen auf Papier nach


Hallo @Dewang 😊

ich kann Eure Herausforderungen bzgl. der elektronischen Signaturen verstehen und Euch diesbezüglich folgenden Kontext geben:

Informationen zur Rechtsverbindlichkeit der Elektronischen Signatur findest Du in unserem HR Lexikon Beitrag Elektronische Signatur: Die wichtigsten Fakten im Überblick sowie auf der Homepage unseres Partners SignatureIt. Ob und für welche Dokumente elektronische Unterschriften rechtlich bindend sind, ist abhängig von der Rechtslage des jeweiligen Landes. Wende Dich bei Fragen bezüglich der Rechtssicherheit und Wirksamkeit von elektronischen Unterschriften bitte an einen Anwalt oder eine Rechtsberatung. Personio bietet lediglich die technischen Voraussetzungen und das Werkzeug für die Verwendung von elektronischen Unterschriften. Hier findest Du ebenfalls nochmal relevante Informationen: Rechtliche Verbindlichkeit von elektronischen Unterschriften

Wie von @MaCherie1 korrekt erwähnt, müsste nach Überprüfung der Rechtslage des jew. Landes ggf. Änderungen oder Anpassungen in haptischer Form ergänzt werden.

Viele liebe Grüße,

Maresa


Jap bei uns genauso,
in Polen beispielsweise signen wir die Verträge derzeit auch mit DocuSign. offenbar erfüllt das den standard den der Rechtsgeber vorsieht.
In absehbarer Zeit muss personio halt dann mal den SignaturPartner drängen “aufzurüsten” oder den Partner wechseln, kann ich mir vorstellen.


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