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Elektronische Signatur über Personio = nicht qualifizierte elektronische Signatur (Schweiz)


Benutzerebene 2

Hallo zusammen

Wir lassen unsere Arbeitsverträge samt Beilagen über Personio unterschreiben. 

Gemäss Bundesamt Kommunikation ist diese nicht qualifizierte elektronische Unterschrift.

Elektronische Signatur (admin.ch)

Habt ihr das gleiche Problem und wie habt ihr es gelöst?

 

Danke euch im Voraus. 

Beste Grüsse

 

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Beste Antwort von Support Zeitmanagement 5 October 2023, 10:43

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2 Antworten

Benutzerebene 7
Abzeichen +29

in Deutschland muss gemäß Nachweisgesetz sämtliche wesentliche Vertragsbedingungen und deren Änderungen schriftlich auf Papier erfolgen. Bedeutet wir lassen im ersten Schritt über Personio unterschreiben und reichen dann die wesentlichen Vertragsbedingungen auf Papier nach

Benutzerebene 5
Abzeichen +11

Hallo @Dewang 😊

ich kann Eure Herausforderungen bzgl. der elektronischen Signaturen verstehen und Euch diesbezüglich folgenden Kontext geben:

Informationen zur Rechtsverbindlichkeit der Elektronischen Signatur findest Du in unserem HR Lexikon Beitrag Elektronische Signatur: Die wichtigsten Fakten im Überblick sowie auf der Homepage unseres Partners SignatureIt. Ob und für welche Dokumente elektronische Unterschriften rechtlich bindend sind, ist abhängig von der Rechtslage des jeweiligen Landes. Wende Dich bei Fragen bezüglich der Rechtssicherheit und Wirksamkeit von elektronischen Unterschriften bitte an einen Anwalt oder eine Rechtsberatung. Personio bietet lediglich die technischen Voraussetzungen und das Werkzeug für die Verwendung von elektronischen Unterschriften. Hier findest Du ebenfalls nochmal relevante Informationen: Rechtliche Verbindlichkeit von elektronischen Unterschriften

Wie von @MaCherie1 korrekt erwähnt, müsste nach Überprüfung der Rechtslage des jew. Landes ggf. Änderungen oder Anpassungen in haptischer Form ergänzt werden.

Viele liebe Grüße,

Maresa

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