Hi @Andrea Mendoza,
sehe nicht ganz den Unterschied zu @Lenas Frage von vor zwei Wochen?
Also verweise ich einfach mal auf meine Antwort dort :)
LG, Elena
Hi @Elena,
Oh nein, du hast vollkommen recht! Leider hatte ich die gleiche Frage erneut gepostet, vielen Dank für den Hinweis! Ich habe die Frage gerade bearbeitet, kennst du vielleicht auch die Antwort darauf?
Danke nochmal!
Schönes Wochenende .
Grüße aus München,
Andrea
Liebe @sissi Kistner,
ich hatte leider eine doppelte Frage gepostet und habe Dein Kommentar in die ursprüngliche Frage geschoben. Wenn Du möchtest, kannst Du natürlich auch probieren auf diese (neue) Frage zu antworten .
Vielen Dank für Deinen Ansatz!
Ich wünsche Dir ein tolles Wochenende.
Liebe Grüße
Andrea
Hi @Elena,
Oh nein, du hast vollkommen recht! Leider hatte ich die gleiche Frage erneut gepostet, vielen Dank für den Hinweis! Ich habe die Frage gerade bearbeitet, kennst du vielleicht auch die Antwort darauf?
Danke nochmal!
Schönes Wochenende .
Grüße aus München,
Andrea
Ja kenne ich, glaube ich zumindest :)
- Ansichtsrecht: Dokumente in der entsprechenden Kategorie können aufgerufen oder heruntergeladen werden
- Vorschlagsrecht: Zusätzlich zu den Möglichkeiten des Ansichtsrecht können hier noch Dokumente hochgeladen werden
- Bearbeitungsrecht: Zusätzlich zu den beiden vorherigen Rechte können hier Dokumente geändert oder gelöscht werden und man kann Vorlagen erstellen.
Die Vorlagen sollten aus meiner Sicht übrigens über ein separates Zugriffsrecht geregelt werden :)
LG, Elena
@Andrea Mendoza
Hallo Andrea, das Ansichtsrecht lässt lediglich zu, dass der MA auf eine bestimmte Info nur draufgucken kann, das Vorschlagsrecht befähigt ihn, einen (Änderungs)Vorschlag zu machen, der dann noch vom zuständigen Genehmiger genehmigt werden muss, um umgesetzt zu werden und beim Bearbeitungsrecht kann er selbst eine Info bearbeiten, ohne dass es eine Genehmigung braucht. VG, Nina
Hallo liebe Andrea,
Ansichtsrechte: der MA mit diesen Rechten darf die Dateien nur sehen
Vorschlagsrechte: der MA mit diesen Rechten darf die Dateien hochladen, ohne diese jedoch im Nachgang löschen zu können
Bearbeitungsrechte: der MA darf alles, hochladen, löschen und wieder von vorne beginnen Der User kann auch Vorlagen nutzen, falls welche hinterlegt wurden.
Viele Grüße,
Gosia
Hallo liebe Andrea,
- Beim Ansichtsrecht können Mitarbeitende Dokumente aufrufen und herunterladen oder es sind enstprechende Sektionen/Bereiche in Personio sichtbar
- Mit dem Vorschlagsrecht können zusätzlich Dokumente hochgeladen werden, Abwesenheiten/Anwesenheiten als Änderung vorgeschlagen werden
- Beim Bearbeitungsrecht können zusätzlich zu den anderen beiden Rechten Dokumente geändert oder gelöscht werden und man kann Vorlagen erstellen, Genehmigungen durchführen
LG Nicole
Hallo @Andrea Mendoza ,
Das Ansichtsrecht lässt “nur” zu, dass Mitarbeitende Dateien und Dokumente einsehen können.
Das Vorschlagsrecht erlaubt Mitarbeitenden zusätzlich Dateien hochzuladen, Abwesenheiten zu erfassen. Es muss hierfür aber auch noch eine Freigabe erfolgen. Es handelt sich somit nur um das Recht für den Vorschlag einer Änderung etc..
Das Bearbeitungsrecht erlaubt dem Mitarbeiter zusätzlich die Verwaltung seiner Dokumente, An- und Abwesenheiten ohne Genehmigung.
Viele Grüße
Sissi
Dann gebe ich auch noch meinen Senf hierzu
Ansicht:
Der Mitarbeitende darf die Dokumente ansehen und sie herunterladen, kann aber weder neue Dokumente hochladen, noch bestehende Dokumente bearbeiten oder löschen. Soweit ich weiß, kann der Mitarbeiter die Sektion Dokumente in einem Profil nur sehen, wenn er für mindestens eine Dokumentenkategorie Ansichtsrechte hat.
Vorschlagsrecht:
Der Mitarbeitende darf Dokumente ansehen, herunterladen und hochladen.
Bearbeitung:
Der Mitarbeitende darf Dokumente ansehen, herunterladen, hochladen, ändern und löschen. Nur mit Bearbeitungsrechten können Vorlagen genutzt werden, sonst ist der entsprechende Button ausgeblendet.
Ansichtsrecht: man darf sich die Dokumente nur anschauen
Vorschlagsrecht: MA darf zwar Dokument hochladen, jemand anders muss aber den Upload genehmigen
Bearbeitung: MA darf Dokumente auch bearbeiten, d.h. Dokumente löschen und Vorlagen benutzen
Hello all,
wo stelle ich denn ein, wer das Hochladen genehmigen muss? Ich würde gerne erlauben, dass bestimmte Rollen Docs hochladen können, diese aber von HR genehmigt werden müssen. Wie mache ich das?
Danke und LG
Hallo @Brankica Stephan
momentan kann man den Upload von Dokumenten noch nicht mit einem Genehmigungsprozess versehen. Du kannst lediglich über die Zugriffsrechte festlegen, wer in der Lage sein soll, Dokumente hochzuladen. Hierfür reicht das Vorschlagsrecht.
Was Du allerdings machen kannst, ist einen Workflow zu erstellen, der beim Upload eines Dokuments eine Benachrichtigung an bestimmte Personen auslöst. Dies wäre zwar keine strikte Genehmigung, aber immerhin können HR Personen so über den Upload eines Dokuments Bescheid bekommen und dementsprechend handeln.
Schau dazu gern in diese Helpcenter-Artikel:
Der Bereich Automatisierungen
Zugriffsrechte für Automatisierungen
Workflows verstehen
Workflows erstellen
Workflow-Komponenten
Workflows beobachten und verwalten
Ansonsten kannst Du auch immer gern eine Idee bei uns im Ideation Bereich lassen.
Liebe Grüße
Miriam