Hi @LauraAdebahr,
prinzipiell gibt es 2 Möglichkeiten bei einem Wechsel, in dem folgenden Post habe ich 2 Varianten aufgezeigt:
Grundsätzlich ist der Prozess mit dem Neuanlegen eines Profils, vor allem nach einer Pause und bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs die korrektere Variante und wird von Personio Empfohlen. Allerdings gibt es einige Mitglieder, die das auch anders lösen. Schau gerne in diese Threads, um näheres zu erfahren:
Hier hat ein Mitglied auch die rechtliche Komponente erläutert:
Solltet ihr Datev nutzen, ist diese Dokumentation vermutlich hilfreich.
Hilft Dir das bei Deiner Entscheidung weiter?
Liebe Grüße
Lena
@LauraAdebahr @Lena, wenn ich dich richtig verstehe, geht es gar nicht so sehr um das Thema “Übernahme in ein festes Arbeitsverhältnis” oder “Wiedereinstieg”, sondern um einen direkten internen Gesellschaftswechsel, richtig? Das bringt noch eine Komplexität in das Thema, bei dem dir die Verlinkungen vermutlich nicht helfen.
Soweit ich weiß, kannst du einen MA nicht von einer Gesellschaft in eine andere duplizieren. Da Personio nicht positionsgebunden aufgestellt ist, sondern alle Berechtigungen & Co. an Personen bindet, wirst du vermutlich in der neuen Gesellschaft einen neuen MA mit demselben Namen anlegen müssen und formal das Arbeitsverhältnis in der alten Gesellschaft beenden. In der neuen muss er dann ja auch die dortige Führungskraft zugewiesen bekommen, die vermutlich nicht dieselbe ist wie in der alten und die selbst auch nur in der neuen Gesellschaft “existiert”. Darüber hinaus kann es ja auch sein, dass in der neuen Gesellschaft die Hierarchien und die Berechtigungen etwas anders strukturiert sind, d.h. um es abzukürzen: wenn das meiste anders ist, muss er neu angelegt werden.
Ich glaube, das ganze wäre anders, wenn es nicht um eine andere Gesellschaft, sondern lediglich um ein anderes Unternehmen (Standort) in derselben Gesellschaft ginge. Dann wäre das glaube ich möglich. VG!